Wahlen und Abstimmungen
Allgemein
Das Fürstentum Liechtenstein kennt traditionsgemäss sehr gut ausgebaute Mitbestimmungsrechte des Volkes. Das Volk kann seine Rechte gemäss Verfassung direkt durch Wahlen und Abstimmungen wahrnehmen. Die Möglichkeit zur Einreichung von Initiativ- und Referendumsbegehren auf Gesetzes- wie auch auf Verfassungsebene sind weitere wichtige direkt-demokratische Rechte.
Die Regierungskanzlei ist zuständig für alle Belange, die die politischen Volksrechte betreffen - dazu gehört auch die Organisation von Wahlen und Abstimmungen.
Voraussetzung zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen
Gemäss Art. 29 Abs. 2 der Verfassung stehen die politischen Rechte in Landesangelegenheiten allen Landesangehörigen zu, die das 18. Lebensjahr vollendet, im Lande ordentlichen Wohnsitz haben und nicht im Wahl- oder Stimmrecht eingestellt sind.
Rechtliche Grundlagen
Verfassung
Gesetz über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten
Hier finden Sie weitere Informationen
Ergebnisse der Landtags- und Gemeindewahlen seit 2010
Abstimmungsergebnisse seit 2010
Termine für kommende Wahlen und Abstimmungen