EURO-Lizenz Güter- und Personentransport / Fahrerbescheinigung
Grenzüberschreitender gewerblicher Personen- oder Güterkraftverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum
Wir unterscheiden zwischen dem gewerblichen und dem privaten Transport. Im privaten Transport gelten nur die allgemeinen Strassenverkehrsvorschriften und die Vorschriften über die Fahrzeuge (siehe Amt für Strassenverkehr).
Bei gewerblichen Beförderungen von Personen und Waren im Europäischen Wirtschaftraum sind die dort geltenden Bestimmungen einzuhalten. Hierfür ist das Amt für Volkswirtschaft zuständig.
Die folgenden Vorschriften betreffen den gewerblichen grenzüberschreitenden Gütertransport auf der Strasse (Transport gegen Verrechnung). Hierfür ist eine Transportunternehmerbewilligung erforderlich.
- die Lizenz für den grenzüberschreitenden Gütertransport im EWR und der Schweiz (mit Fahrzeugen über 6 t Gesamtgewicht oder über 3,5 t Nutzlast)
- die Fahrerbescheinigung für Fahrer/innen aus Drittstaaten
Die folgenden Vorschriften betreffen den gewerblichen grenzüberschreitenden Personentransport auf der Strasse (Transport gegen Verrechnung). Hierfür ist eine Transportunternehmerbewilligung erforderlich.
- die Lizenz für den grenzüberschreitenden Personentransport im EWR und der Schweiz (mit Fahrzeugen mit mehr als neun Sitzplätzen inklusive dem Fahrersitz)
- das Fahrtenblattheft und
- Spezielle Dokumente für den Linienverkehr und den Werksverkehr
Der Linienverkehr, der öffentliche Verkehr mit festgelegten Haltestellen, ist bewilligungspflichtig. Konzessionen für einen grenzüberschreitenden Linienverkehr müssen beim Amt für Hochbau und Raumplanung beantragt werden.
Beantragung einer Lizenz
Die Lizenz wird vom Amt für Volkswirtschaft liechtensteinischen Transportunternehmen ausgestellt. Interessierte beantragen mittels Antragsformular die Ausstellung der Euro-Lizenz und erbringen den Nachweis, dass die gewerberechtlichen und lizenzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Antragsteller/in einer Lizenz erhalten so viele beglaubigte Lizenzkopien, wie ihnen nachweislich Fahrzeuge als volles Eigentum oder aufgrund eines anderen Rechts, insbesondere aus Ratenkauf-, Miet- oder Leasingvertrag, zur Verfügung stehen.
Beantragung von zusätzlichen Lizenzkopien
Für die Beantragung von zusätzlichen Lizenzkopien nach Ausstellung der Euro-Lizenz ist das Formular Lizenzkopieantrag zu verwenden. Es sind die darin aufgeführten Nachweise zu erbringen.
Weitere Informationen
Fahrerbescheinigung
Die Fahrerbescheinigung gilt als Ausweis im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz für Fahrer/innen, die Staatsangehörige aus Drittstaaten (ausserhalb des EWR) sind.
Mit der Fahrerbescheinigung wird bestätigt, dass die angestellte Person gemäss den liechtensteinischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und entsprechend den Lohn- und Arbeitsvereinbarungen des liechtensteinischen Transportgewerbes beschäftigt wurde, um dort Beförderungen im Güterkraftverkehr vorzunehmen.
Voraussetzung, Antrag
Die Fahrerbescheinigung wird liechtensteinischen Transportunternehmen ausgestellt, die über eine gültige Euro-Lizenz für den grenzüberschreitenen Güterkraftverkehr im EWR verfügen, für deren Fahrer/innen, die über einen bereits vorhandenen Aufenthaltstitel verfügen (siehe Ausländer- und Passamt).
Für die Fahrer/innen muss auch der Nachweis über die in Liechtenstein angemeldeten oder bestehenden Sozialversicherungen erbracht werden. Der Krankenversicherungsnachweis kann bei gültiger Grenzgängerbewilligung aus dem EWR-Staat kommen, in welchem die Fahrer/innen den Wohnsitz hat.
Interessierte stellen ihren Antrag mit amtlichem Fahrerbescheinigung - Antrag auf Ausstellung beim Amt für Volkswirtschaft.
Ausstellung, Kosten
Fahrerbescheinigungen werden für maximal fünf Jahre ausgestellt, jedoch nicht länger, als die Euro-Lizenz des betreffenden Unternehmens gültig ist und nicht länger als die Gültigkeitsdauer des Arbeitsvertrages sowie des Aufenthaltstitels in Liechtenstein.
Eine Fahrerbescheinigung kostet CHF 50.- (Original für den Fahrer). Die beglaubigte Kopie für das Transportunternehmen kostet CHF 20.-.
Weitere Information siehe:
Merkblatt über die Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Gütertransport im Rahmen der Euro-Lizenz (Gemeinschaftslizenz)
Onlineschalter
Gesetze
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Zulassung als Strassentransportunternehmen und die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte auf der Strasse (Strassentransportgesetz; STG)
Externer Link
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Zulassung und die Ausübung der Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr (STUV), Verordnung
Externer Link
Ansprechpersonen
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Sotirios Ioannidis [email protected] +423 236 68 93