Fragen und Antworten
Ist der Auftragswert exklusiv oder inklusiv der Mehrwertsteuer zu berechnen?
Der Auftragswert wird gemäss Artikel 8 Absatz 1 des Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen bzw. Artikel 23 Absatz 1 des Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren, ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer ermittelt.
Was ist der Unterschied zwischen den Eignungs- und den Zuschlagskriterien?
Die Eignungskriterien sind zwingend zu erfüllende Kriterien und beziehen sich in der Regel auf die Eigenschaften des Bewerbers oder Offertstellers.
Die Zuschlagskriterien beziehen sich grundsätzlich auf den Auftragsgegenstand. Diese können unterschiedlich erfüllt werden, was zu entsprechend unterschiedlichen Bewertungen der einzelnen Offertsteller führen kann.
Was ist der Unterschied zwischen einem offenen Verfahren und einem nicht offenen Verfahren?
Bei nicht offenen Verfahren handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Beide Verfahren müssen in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht werden. Beim nicht offenen Verfahren erhält man aber in einer ersten Phase nur die Bewerbungsunterlagen, und nicht wie beim offenen Verfahren bereits die Ausschreibungsunterlagen. Anhand der eingereichten Bewerbung wird eine im vornherein definierte Anzahl Bewerber, anhand der Kriterien in den Bewerbungsunterlagen zur Offertstellung eingeladen.
Ist es zulässig in den Ausschreibungsunterlagen auf Marken oder Hersteller hinzuweisen?
Die Beschreibung des Auftragsgegenstandes hat in einer neutralen Form zu erfolgen, ohne Hinweise auf Marken oder Hersteller. Wird aus zwingenden Gründen auf Marken oder Hersteller verwiesen, so muss sich der Verweis auch auf gleichwertige andere Erzeugnisse oder Verfahren beziehen (Art. 18 ÖAWG) bzw. (Art. 30 ÖAWSG). Dies kann z.B. mit dem Verweis „oder gleichwertig“ erfolgen.
Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen der Schweiz?
Ausschreibungen in der Schweiz
Schweizerisches Handelsamtsblatt
OLMeRO
Ausschreibungen (Titel im Amtsblatt "Zur Bewerbung offen") im Kanton St. Gallen
Ausschreibungen (Titel im Amtsblatt "Ausschreibungen") im Kanton Graubünden
Ausschreibungen (Titel im Amtsblatt "Submissionen") im Kanton Zürich
Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union?
Ausschreibungen in der Europäischen Union
Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen von Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation?
Ausschreibungen in der Welthandelsorganisation
Ab welcher Vergabesumme ist eine Beschwerde möglich?
Ab einer Vergabesumme von CHF 200'000 ist eine Beschwerde möglich. Bei einem Bauauftrag oberhalb der EWR/WTO-Schwellenwerte ist eine Beschwerde auch unterhalb einer Vergabesumme von CHF 200'000 möglich, sofern es sich nicht um eine Ausnahmeklausel gemäss Artikel 9 Absatz 3 und 4 ÖAWG bzw. Artikel 24 Absatz 3 und 4 des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren handelt.
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