03. Juli 2024 - Eingeschränkte Verfügbarkeit ZSD

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Aufgrund von Wartungsarbeiten sind die Onlinedienste der LLV am 03.07.2024 ab 19:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr nur eingeschränkt verfügbar. Wir danken für Ihr Verständnis Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Steuern

Die Grundlage zur Erhebung der Motorfahrzeugsteuer bildet das "Gesetz über die Motorfahrzeugsteuer" vom 14.09.1994. Die Bemessungsgrundlage für die Errechnung der Motorfahrzeugsteuer ist in der Regel das Gesamtgewicht des Fahrzeugs (Leergewicht + maximale Zuladung). Eine Ausnahme findet sich bei der Besteuerung der Motorräder und Kleinmotorräder. Diese werden nach Hubraum besteuert.

Steuerberechnung (Excel)

Berechnungsbeispiel (PDF)