Brandschutz - Qualitätssicherung
Neubauten sowie bauliche oder nutzungsbezogene Änderungen an allen Bauten und Anlagen werden nach Qualitätssicherungsstufen gegliedert.
Brandschutzkonzepte beinhalten Schutzkonzepte bestehend aus aufeinander abgestimmten baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen. Bei allen Neu- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen, unabhängig welcher Art, ist der Brandschutz in die Gesamtplanung mit einzubeziehen. Die Brandschutzpläne sind 4-fach - unterzeichnet durch Planer und Bauherrschaft zum Zeitpunkt der Baueingabe - einzureichen.
Bei der Planung und Ausführung von umfangreichen oder komplexen Bauvorhaben ist die frühzeitige Kontaktaufnahme und Koordination mit dem Amt für Hochbau und Raumplanung (AHR), Abteilung Baurecht und Brandschutz, ratsam. Das Amt für Hochbau und Raumplanung als zuständige Brandschutzbehörde verlangt für Bauten und Anlagen der QSS 2 in der Regel den Beizug eines QS-Verantwortlichen (Brandschutzfachmann), ab der Stufe QSS 3 ist der Beizug eines QS-Verantwortlichen obligatorisch (Brandschutzexperte).
Das AHR überwacht die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und prüft die brandschutzrelevanten Konzepte und Nachweise auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Es arbeitet keine einschlägigen Konzepte aus und kommuniziert in Fragen von Ausführungsdetails in der Regel mit dem von der Bauherrschaft beauftragten QS-Verantwortlichen. Zum Abschluss des Projektes ist dann noch die Übereinstimmungserklärung Brandschutz vorzulegen.
Weitere Informationen (Richtlinie QSS) können unter folgendem Link eingesehen werden.