Kulturgüterregister

Das Gesetz über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern (KGG) vom 9. Juni 2016 sieht in Art. 31ff. vor, dass das Amt für Kultur ein Kulturgüterregister zu führen hat. Darin werden u.a. Kulturgüter aufgenommen, die zum kulturellen Erbe Liechtensteins gehören, von nationaler Bedeutung sind und sich in Liechtenstein befinden.

Das Register enthält eine genaue Beschreibung jedes aufgenommenen Kulturguts sowie Angaben zu Herkunft, Eigentums- und Nutzungsrecht, Aufbewahrungs- oder Standort und Gattung.

Das Kulturgüterregister ist öffentlich, soweit es unbewegliche Kulturgüter betrifft. Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, hat Anspruch darauf, dass ihm Einsicht in das Kulturgüterregister gewährt und ihm daraus ein Auszug erstellt wird.

Das Kulturgüterregister ist aktuell erst im Aufbau begriffen und steht daher noch nicht zur Verfügung.

Geschützte Kulturgüter

Seit 1950 wurden in Liechtenstein über 300 Kulturgüter unter Denkmalschutz gestellt. Dazu gehören bewegliche (etwa Altäre, Urkunden, Kirchenschätze) und unbewegliche Kulturgüter (Kirchen, Kapellen, Fabriken, Bauernhäuser etc.).

Das Verzeichnis der geschützten Kulturgüter ist über das Geodatenportal der Liechtensteinischen Landesverwaltung (Thema Gesellschaft, Kultur\Layer Denkmalschutz und Archäologie) einsehbar und soll interessierten oder mit Bautätigkeit befassten Personen eine möglichst rasche Information über bedeutende Kulturobjekte gewährleisten.