03. Juli 2024 - Eingeschränkte Verfügbarkeit ZSD

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Aufgrund von Wartungsarbeiten sind die Onlinedienste der LLV am 03.07.2024 ab 19:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr nur eingeschränkt verfügbar. Wir danken für Ihr Verständnis Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Genehmigungspflicht

«Nationale Weltraumaktivitäten», die durch nichtstaatliche Stellen durchgeführt werden, sind von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen (vgl. Art. VI Weltraumvertrag bzw. Prinzip 5 der Prinzipiendeklaration).

Für das Genehmigungsverfahren gilt das Antragsprinzip. Anträge sind beim AK als Aufsichtsbehörde zu stellen. Detaillierte Informationen zum Antrag sowie den erforderlichen Angaben und Unterlagen sind in Artikel 4 und 5 des Gesetzes sowie in den Artikeln 3 und 4 der Verordnung geregelt.

Eine vollständige Einreichung erleichtert den Bearbeitungsprozess und fördert eine effiziente Prüfung des Genehmigungsantrags.

Für Fragen zur Genehmigung steht Ihnen das AK jederzeit gerne zur Verfügung.

Ansprechpersonen