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Internationale Gewerbelegitimationskarte

Allgemein

Auf die Ausstellung von internationalen Gewerbelegitimationskarten für Grossreisende finden die in Liechtenstein aufgrund des Zollvertrages mit der Schweiz anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften Anwendung.

Grossreisende suchen als Angestellte eines Unternehmens Bestellungen bei Geschäftsleuten und Unternehmungen auf. Die internationale Gewerbelegitimationskarte, welche auf Grund des Abkommens zur Vereinfachung der Zollförmlichkeiten ausgestellt wird, erlaubt den Inhabern, in den rund 50 Vertragsstaaten ohne weitere Formalitäten tätig zu werden.

In Liechtenstein und der Schweiz sind die Grossreisenden keiner Bewilligungspflicht unterstellt. Einzelne Vertragsstaaten verlangen jedoch einen Ausweis. In diesem Falle kann das Amt für Volkswirtschaft, Fachbereich Gewerberecht, für Angestellte von in Liechtenstein ansässigen Unternehmen die internationale Gewerbelegitimationskarte ausstellen.
 

Bewilligung

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Volkswirtschaft, Fachbereich Gewerberecht.

Ansprechpersonen

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