Amt für Hochbau und Raumplanung (AHR)

Das Amt für Hochbau und Raumplanung ist für alle, die im Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtenstein planen und bauen wollen, die zuständige Anlaufstelle. Das AHR versteht sich als Dienstleister in den Bereichen Raum- und Verkehrsplanung, Zivilluftfahrt, Baurecht, Brandschutz sowie der Wohnbauförderung. 

Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung steht das AHR im Spannungsfeld zwischen öffentlichen, wirtschaftlichen und privaten Interessen sowie der Interessen bezüglich Siedlungsentwicklung und Landschaftsschutz und dem Erhalt von Erholungs- und Freizeiträumen. Das AHR ist wie folgt organisiert:

  • Abteilung Baurecht und Brandschutz
  • Abteilung Raum- und Verkehrsplanung
  • Stabsstelle Recht
  • Administration
  • Wohnbauförderung

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