Führen von Fahrzeugen
Führen eines Fahrzeuges mit einer Behinderung
Sollten Sie durch einen Unfall oder ein ausserordentliches Ereignis an einer körperlichen oder geistigen Einschränkung leiden, sind Sie dazu verpflichtet, dies beim Amt für Strassenverkehr zu melden, wenn Sie weiterhin ein Fahrzeug lenken möchten. Allenfalls müssen Fahrzeug- und Führerausweisanpassungen oder weitere Abklärungen beim Amt für Gesundheit getätigt werden.
Wir bitten Sie im Ereignisfall sich mit dem Amt für Strassenverkehr in Verbindung zu setzen um das weitere Vorgehen zu koordinieren.