14.05.2020: Vergabe Mobilfunkfrequenzen
Gemäss dem Liechtensteiner Frequenzzuweisungsplanes stehen folgende zusätzliche Frequenzbereiche für die Erbringung öffentlicher landesweiter Mobilfunkdienste zur technologieneutralen Nutzung zur Verfügung:
- 703-733 MHz / 758-788 MHz (2 x 30 MHz)
- 738-753 MHz (15 MHz)
- 1427-1517 MHz (90 MHz)
- 3410-3800 MHz (390 MHz)
Die Aufteilung dieses zur Verfügung stehenden Frequenzspektrums wird vom AK als zuständige Regulierungsbehörde gestützt auf Art. 123 der Verordnung über Identifikationsmittel und Frequenzen im Bereich der elektronischen Kommunikation (IFV) in Form eines Auswahlverfahrens gemäss Art. 33 des Gesetzes über die elektronische Kommunikation (KomG) in Verbindung mit Art. 122 Abs. 2 und Art. 135 Abs. 2 IFV durchgeführt.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens nehmen die drei in Liechtenstein tätigen Mobilfunknetzbetreiber Telecom Liechtenstein AG, Salt (Liechtenstein) AG und Swisscom (Schweiz) AG teil.
Das AK wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens über das Ergebnis berichten.
Stand: Mai 2020
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