Publikation von Rechtsvorschriften

Der Rechtsdienst der Regierung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Herausgabe des Landesgesetzblattes (LGBl.)
  • Betreuung der Gesetzesdatenbank www.gesetze.li sowie Bereitstellung von konsolidierten Rechtsvorschriften und des dazu gehörigen systematischen Registers
  • Ausschreibung von Landtagsbeschlüssen (Gesetze, Finanzbeschlüsse und Staatsverträge) zum Referendum