Publikation von Rechtsvorschriften
Der Rechtsdienst der Regierung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Herausgabe des Landesgesetzblattes (LGBl.)
- Betreuung der Gesetzesdatenbank www.gesetze.li sowie Bereitstellung von konsolidierten Rechtsvorschriften und des dazu gehörigen systematischen Registers
- Ausschreibung von Landtagsbeschlüssen (Gesetze, Finanzbeschlüsse und Staatsverträge) zum Referendum