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Funkfrequenzen

Mittels elektromagnetischer Wellen können im Frequenzbereich 0 – 3000 GHz Signale drahtlos übertragen werden. Zur Gewährleistung einer effizienten Nutzung der begrenzt zur Verfügung stehenden Funkfrequenzen müssen internationale Harmonisierungsvereinbarungen getroffen werden. Auf nationaler Ebene werden die Zuweisungen an bestimmte Funkdienste mittels Verordnung über den Liechtensteinischen Frequenzzuweisungsplan getroffen. Im Frequenzzuweisungsplan sind detaillierte Angaben zu den Nutzungsmöglichkeiten und deren Festlegungen vorhanden.

Das Amt für Kommunikation (AK) ist die zuständige Regulierungsbehörde für die Funkfrequenzverwaltung in Liechtenstein.

Damit das Frequenzspektrum störungsfrei benutzt werden kann, ist es streng reglementiert und bedarf in bestimmten Fällen der Zuteilung von individuellen Nutzungsrechten durch das AK. Der normative Rahmen wird durch das Gesetz über die elektronische Kommunikation (KomG) und durch die Verordnung über Funkfrequenzen im Bereich der elektronischen Kommunikation (FFV) festgelegt.

Für die Nutzung und Verwaltung von zugeteilten Frequenzen werden Gebühren erhoben, deren Berechnung sich nach der Verordnung über die Erhebung von Verwaltungs- und Nutzungsgebühren nach dem Kommunikationsgesetz (KomG-GebV) richtet.

Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen Auskunft über spezielle Anwendungen im Funkbereich. Den spezifischen Besonderheiten wird bei der individuellen Zuteilung eines Frequenznutzungsrechts, ggf. unter Auferlegung von Nutzungsbedingungen, Rechnung getragen. Dadurch wird eine möglichst effiziente und störungsfreie Nutzung der Funkfrequenzen gewährleistet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an frequency.ak@llv.li.

Der liechtensteinische Frequenzzuweisungsplan besteht aus mehreren Teilen. Neben dem eigentlichen, nach Frequenzbereichen geordneten Plan bilden Anforderungen an die Funkschnittstellen sowie andere Regeln und Beschränkungen für die Benutzung des entsprechenden Frequenzbereichs integrale Bestandteile des Frequenzzuweisungsplans.

So ergibt sich für den Interessierten ein transparentes, kompaktes und komplettes Bild über die technischen und betrieblichen Anforderungen der Frequenznutzung in Liechtenstein nach dem Grundgedanken der RE Direktive der EU (RED). Diese Informationen sind nicht nur für die Funknutzer selbst, sondern vor allem auch für die Hersteller und Händler von Funkgeräten von Bedeutung.

Der FAP, folgt in aller Regel den Vorgaben der ITU (International Telecommunication Union) und der CEPT (European Conference of Postal and Telecommunications Administrations)

Liechtensteinischer Frequenzzuweisungsplan als PDF Datei / Liechtenstein Frequency Allocation Plan in PDF form (4 Mb)

Verordnung über Funkfrequenzen im Bereich der elektronischen Kommunikation (FFV)

Zum dynamischen Frequenzzuweisungsplan / Frequency Allocation Plan

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