Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. Mai 2024, einen Bericht zur gewerblichen und hobbymässigen Tierhaltung, insb. Pferdehaltung, zur Kenntnis genommen. Er wurde von einer ämter- und gemeindeübergreifenden Arbeitsgruppe unter der Leitung des Amtes für Hochbau und Raumplanung erstellt.
Die Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass mit einer Revision der Verordnung über die Zulassung von landwirtschaftsnahen Tätigkeiten (ZLTV) die Pensionstierhaltung für anerkannte Landwirtschaftsbetriebe in der Landwirtschaftszone zonenkonform bewilligt werden kann. Die Voraussetzungen, unter denen dies ermöglicht werden soll, werden in einem nächsten Schritt erarbeitet. Betreffend die hobbymässigen Tierhaltung und die gewerbliche Tierhaltung durch nicht-anerkannte Landwirtschaftsbetriebe zeigt der Bericht auf, dass es im Rahmen der Ortsplanung im Aufgabenbereich der Gemeinden liegt, weitere Zonen (z.B. Zonen für Pferdesport) in ihrem Zonenplan vorzusehen und innerhalb der bestehenden Zonen Präzisierungen und Ergänzungen vorzunehmen.
Den Bericht finden Sie unter folgendem Link.