WBF Teuerungsausgleich per 01.Januar 2025- höhere Einkommensgrenzen und höhere Darlehen
Der von der Regierung verabschiedete Teuerungsausgleich tritt per 01. Januar 2025 in Kraft und hat Auswirkungen auf die Einkommensgrenze des Förderanspruchs, auf die Höhe der Fördermittel und auf die Einkommensgrenzen der Festlegung der jährlichen Tilgungsraten. Die Teuerung betrug in der Zeit zwischen dem letzten Teuerungsausgleich 2003 und September 2024 gemäss Landesindex der Konsumentenpreise 12.2%. Mit der teuerungsbedingten Anpassung wurde die Einkommensgrenze des Förderanspruchs auf CHF 112'200 und die Darlehen pro vollem Quadratmeter auf CHF 1'222 erhöht. Die Einkommensgrenzen zur Festlegung der jährlichen Tilgungsraten bewegen sich neu zwischen der Mindestrate (3%) für Einkommen bis CHF 112'200 und der Höchstrate (15%) für die Einkommen ab CHF 201'800. Mehr Informationen finden Sie hier
https://www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-hochbau-und-raumplanung/wohnbaufoerderung