Mutation, Anmeldung zur Durchführung
Einreichung
Der Antrag erfordert eine händische Unterschrift.
Sie können den Antrag elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Formulars nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, unterschreiben und in Papierform bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.
Zu den Gründen, aus denen ein Antrag nicht elektronisch eingereicht werden kann, zählt unter anderem:
- Der Antrag muss von mehreren Personen unterschrieben werden.
- Der Antrag muss im Namen einer oder mehrere juristischen Personen unterschrieben werden.
- Dem Antrag müssen Beilagen im Original beigelegt werden.
- Der Antrag oder eine Beilage müssen beglaubigt werden.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Falls Pfandrechte auf dem Grundstück eingetragen sind, werden die Pfandentlassungen/Pfandzuschreibungen der Gläubiger benötigt.
Beachten
Wichtig: Die Unterschrift(en) muss/müssen beglaubigt werden. Beglaubigungen erstellen die Notare oder Notarinnen, das Fürstliche Landgericht, die Gemeinden oder das Amt für Justiz.
Die Verwendung der eID.li und somit eine elektronische Unterzeichnung und Einreichung ist aus folgenden Gründen nicht möglich:
- Der Antrag darf gemäss Signatur- oder einem Spezialgesetz nicht elektronisch signiert werden.
- Der Antrag erfordert Mehrfachunterschriften.
- Art. 525 SR, Belege sind im Original aufzubewahren und in Urkundenbüchern fortlaufend zu binden.
- Die Unterschriften aller Beteiligten sind erforderlich.
Gesetze, Verordnungen, Merkblätter:
Kontakt
Amt für Justiz
Postadresse
Giessenstrasse 3
Postfach 684
9490 Vaduz
Besucheradresse
Giessenstrasse 3
9490 Vaduz
Öffnungszeiten
Schalter
Montag bis Freitag
09.00 - 12.00
14.00 - 16:00
Abteilung Grundbuch:
Jeden Mittwoch bis 18.00 Uhr
Büro
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30
13.30 - 17.00
Feiertage und dienstfreie Tage