Um im Tierseuchenfall rasch und effizient Massnahmen zur Seuchenbekämpfung einleiten zu können, muss dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) entsprechend der Tierseuchengesetzgebung die Haltung von Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung, von Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas), von Pferden und Eseln, Kaninchen, Nutz- und Ziergeflügel gemeldet werden.
Tiere der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung müssen mit einer Ohrmarke, Pferde und Esel mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und in der Tierverkehrsdatenbank registriert werden. Die Tierzahlen werden über diese Datenbank erhoben. Neu müssen auch die nach dem 1. November 2022 geborenen Neuweltkameliden mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierverkehrsdatenbank registriert werden. Die Meldung von Schweinen, Lamas und Alpakas sowie Kaninchen und Geflügel soll mittels «Formular Tiererhebung 2024 / Nichtkommerzielle Tierhaltungen» mit Stichdatum vom 01.01.2024 erfolgen und ist bis spätestens 31.01.2024 dem ALKVW zurückzuschicken.
Dieses Formular wird allen dem ALKVW bekannten Hobbytierhaltungen in den nächsten Tagen zugeschickt. Alle anderen Hobbytierhalter sind aufgefordert, das Meldeformular herunterzuladen, auszufüllen und zu retournieren. Die postalische Zustellung des Formulars kann auch im Sekretariat des Amtes ([email protected]; 236 73 11) beantragt werden.
Das ALKVW ist verpflichtet, diese Tierhaltungen zu erfassen, um beim Ausbruch von Tierseuchen rasch und effizient tätig werden zu können. Die Daten der beitragsberechtigten Landwirtschaftsbetriebe werden direkt vom Amt für Umwelt, Abteilung Landwirtschaft, zur Bearbeitung nach der Landwirtschaftsgesetzgebung einverlangt.