Mitteilung
Nach Abschluss der periodischen Nachführung und den Ergänzungsaufnahmen der Amtlichen Vermessung hat die Fürstliche Regierung in ihrer Sitzung vom 23. November 2021 das Vermessungswerk Ruggell, Operat 9 (Rietgebiet), genehmigt und für rechtsgültig erklärt. Gleichzeitig wurde das Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch mit der grundbücherlichen Durchführung der Ruggeller Mutation Nr. 1036 (Kulturgrenzmutation) beauftragt.
Die betroffenen Eigentümer werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass ab Donnerstag, 5. Mai 2022 bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neuen Kulturarten zu verwenden sind.
Amt für Justiz
Vaduz, 07.04.2022