Steuerverwaltung
02.04.2025

eMWST Portal – Einreichung MWST-Abrechnung Q4/2024 und S2/2024 sowie Q1/2025 – längere Frist

eMWST Portal – Einreichung MWST-Abrechnung Q4/2024 und S2/2024 sowie Q1/2025 – längere Frist

Seit 13. Januar 2025 werden sämtliche MWST-Geschäfte ausschliesslich über das eMWST-Portal abgewickelt. Dies bedeutet unter anderem, dass die MWST-Abrechnungen grundsätzlich innert 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode im Portal erfasst sein müssten.

Aufgrund der erforderlichen Vorarbeiten für die Nutzung des eMWST-Portals wird die Frist für die Einreichung der MWST-Abrechnung für das 4. Quartal 2024, das 2. Semester 2024 sowie das 1. Quartal 2025 verlängert, sodass für die Einreichung dieser Abrechnungen eine Frist bis Ende Juni 2025 gilt.

Keine Fristerstreckung besteht hingegen für die Zahlung der Mehrwertsteuerschuld der erwähnten Abrechnungsperioden, da für die Ermittlung der Steuerschuld sowie deren Zahlung das eMWST-Portal nicht zwingend notwendig ist. Die Zahlung der Mehrwertsteuerschuld dieser Abrechnungsperioden hat innert 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode zu erfolgen.

Bei der Zahlung ist als Referenz die MWST-Nr. und der Name der Unternehmung anzugeben, damit die Steuerverwaltung die Zahlung dem richtigen Unternehmen zuordnen kann. Die Kontoinformationen und einen allgemeinen QR-Code betreffend MWST-Rechnungen finden Sie auf unserer Homepage (www.stv.llv.li) unter der Rubrik «Bankverbindung».

Close menu