-
Gründung & Führung
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
-
Handelsregister (HR)
-
Eintragungen
- Anstalt
- Aktiengesellschaft
- Besondere Rechtsformen
- Europäische Gesellschaft
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
- Genossenschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Kollektiv- bzw. Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Registriertes Treuunternehmen
- Stiftung
- Treuhandverhältnis
- Verein
- Zweigniederlassung
- Firmen- bzw. Namensabklärung
- Firmenindex / Handelsregisterauszug
- Hinterlegung im Handelsregister
- Öffentliche Beurkundung
- Öffentlichkeit des Registers
- Online Gründung einer GmbH
-
Eintragungen
- Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP)
- Start-Up Szene
- Aktionärsrechte
- Auslandsgeschäft
- Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA)
-
Personal
-
Ausbildung von Lernenden
- Berufsbildungsverantwortliche
- Koordinationsstelle für junge SpitzensportlerInnen
- Bildungsbericht
- Fachkundige individuelle Begleitung FiB
- Generelle Standortbestimmung
- Lehrbetriebsportal
- Lehrbetriebsverbund
- Lehrvertrag
- Überbetriebliche Kurse
- Voraussetzungen für die Ausbildung von Lernenden
- Vignette für Lehrbetrieb
- Mutterschaft
- Meldepflicht
- Versicherung
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF/BGM)
-
Ausbildung von Lernenden
-
Steuern, Abgaben & Versicherung
- Direkte Steuern juristische Personen
- eTax / elektronische Steuererklärung
- Selbstanzeige
- Lohn-/Quellensteuer
- Mehrwertsteuer
- Grundstücksgewinnsteuer
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Informationsaustausch
- Stempelabgaben (Emissionsabgabe, Umsatzabgabe)
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Kurzarbeitsentschädigung
- Schlechtwetterentschädigung
- Personalvorsorge
- Sozialversicherungspflicht
- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
-
Sicherheit & Schutz
-
Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
- Bauarbeiten
- Baustellenkoordination
- Katastrophen und Notfall
- Konsumentenschutz
- Lebensmittel, Verbraucherschutz, Konsumentenschutz
- Marktüberwachung
-
Arbeitssicherheit
-
Finanzierung & Förderung
- Beratung zu Forschung und Innovation
- Förderung von Forschung und Innovation
- Förderinstrumente
- Grundpfandrechte
- Energie / Energiefachstelle
- Anschubfinanzierung Medienunternehmen
-
Bauen, Umwelt & Immobilien
- Abfallentsorgung
- Baugesuch Umweltschutz
- Baubewilligung - eBaugesuch
- Biologische Sicherheit
- Chemikalien
- Energienutzung
- Energie / Energiefachstelle
- Gewässerschutz
- Grundverkehr
- Landwirtschaft
- Landesforstbetrieb
- Lärm
- Natur, Landschaft
- Gefahrengut, Störfälle
- Gefahrgutbeauftragter
- Strahlung
- Umweltbelastung
-
Grundstück und Eigentum
- Amtliche Schätzungen
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Dienstbarkeiten
- Grundbuchauszüge
- Grundpfandrechte
- Kauf
- Tausch
- Schenkung
- Parzellenteilungen und -vereinigungen
- Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte
-
Amtliche Vermessung (AV)
- Beteiligte Stellen
- Verfahren der Amtlichen Vermessung
- Nachführung/ Mutationen
- Nachführungsgeometer
- Ebenenmodell der Amtlichen Vermessung
- Detaillierungsgrad
- Rechtsgrundlagen/Instruktionen
- Amtliche Vermessungsschnittstelle
- Bezugsrahmenwechsel auf LV95
- Datenausgabe
- Richtlinien und Dokumente Amtliche Verrmessung
- Geodatenportal
- Bauen in Gefahrenzonen
- Erdebengerechtes Bauen
- Materielle & immaterielle Güter
- Register & Kataster
-
Warenverkehr & Dienstleistungen
- Import und Export von Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen und Produkten tierischen Ursprungs
- Exportunterstützung für KMU
-
Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
-
GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Schweizer Unternehmens- identifikationsnummer (UID)
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
-
Berichtspflichten & Bewilligungen
- Aufenthalt, Migration und Integration
-
Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
-
GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Marktüberwachung
- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
-
Wirtschaft, Gewerbe
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Unternehmen übergeben & auflösen
-
Branchen, Berufe & Verbände
-
Gesundheitsberufe / Heilmittel
- Apotheker
- Arzt
- Augenoptiker
- Chiropraktor
- Dentalhygieniker
- Drogist
- Ergotherapeut
- Ernährungsberater
- Hebamme
- Labormedizinischer Diagnostiker
- Logopäde
- Medizinischer Masseur
- Naturheilpraktiker
- Osteopath
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Physiotherapeut
- Psychologe
- Psychotherapeut
- Zahnarzt
- Ärzte Gesellschaften
- Gesundheitsberufe Gesellschaften
- Rechtsbehelfe/Rechtsmittel
- Vorübergehende oder gelegentliche grenzüberschreitende Berufsausübung in Liechtenstein
- Heilmittel
- Arzneimittel
- Betäubungsmittel
- Medizinprodukte / In Vitro Diagnostika
- Blut und Blutprodukte
- Gewebe und Zellen
- Strahlenschutz
- Elektronisches Gesundheitsdossier
- Tierärzte und andere Tiergesundheitsberufe
- Meldung von Vorfällen mit Hunden
-
Tierhaltung und Tierbetreuung
- Bewilligungspflichtige Tätigkeiten bei Tieren
- Bewilligungspflichtige Haltung von Tieren
- Registrierung von Tieren und Tierhaltungen
- Nutztiere und Pferde
- Korrekter Umgang mit Tieren, Tierschutz
- Tiergesundheit und Tierseuchen
- Tiertransporte
- Tierschutzmeldung an das ALKVW
- Notschlachtung
- Entsorgung Tierkörper
- Tierschutzbeauftragter
- Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge
- Branchenverbände & Institutionen
-
Gesundheitsberufe / Heilmittel
Akkreditierungsvoraussetzungen
Gemäss Art. 4 des Gesetzes über Akkreditierung und Notifizierung können Akkreditierungen als Kalibrierstelle, Prüfstelle, Inspektionsstelle sowie Zertifizierstelle (Qualitätssicherungssysteme / Personal / Produkte / Umwelt) erteilt werden. Die Anforderungen zur Akkreditierung ergeben sich aus Art. 5 des Gesetzes. Es sind unter anderem folgende:
- Die zu akkreditierenden Stellen müssen im Gewerberegister eingetragene natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in Liechtenstein sein.
- Sie müssen über eine geeignete Betriebsstruktur verfügen und finanziell unabhängig sein.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die nötige Fachkompetenz besitzen.
- Die Einrichtungen und Geräte müssen den Anforderungen entsprechen.
- Sie müssen ein geeignetes Q-System aufgebaut haben.
Die Stellen müssen den Nachweis erbringen, nach internationalen Anforderungen zu kalibrieren, prüfen, inspizieren oder zu zertifizieren. Die Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den entsprechenden Normen.
Die Begutachtung und Überprüfung erfolgt durch eine Akkreditierungsstelle gemäss den einschlägigen Normen. Die Akkreditierungsstelle muss ebenfalls gemäss den internationalen Normen arbeiten.
Wenn sich der Antragsteller durch in Staatsverträgen (z. B. Richtlinien der EU), Gesetzen oder Verordnungen geregelte Verfahren akkreditieren lassen will, muss er die darin enthaltenen und zusätzlichen Anforderungen erfüllen. (Beispiel: Ein Labor für Lebensmittelkontrolle muss die Anforderungen des Lebensmittelgesetzes erfüllen.)
Rechte und Pflichten der akkreditierten Stellen
Gemäss Art. 25 der Verordnung über Akkreditierung und Notifizierung ist die akkreditierte Stelle berechtigt, das Akkreditierungszeichen im Geschäftsverkehr zu verwenden.
Die akkreditierte Stelle ist verpflichtet, Änderungen, die für die Akkreditierung wesentlich sind, der LAS (Liechtensteinischen Akkreditierungsstelle) zu melden. Es sind dies: Rechtsverhältnisse, Räumlichkeiten, Einrichtungen, Betriebsstruktur, Arbeitsweise und Fachbereich.
Wenn eine akkreditierte Stelle Unteraufträge im Bereich der Akkreditierung an einen Dritten überträgt, muss dieser Dritte ebenfalls eine Akkreditierung der LAS besitzen oder über eine gleichwertige Befähigung verfügen.
Gesetze
Ansprechpersonen
-
Thomas Näf Thomas.Naef@llv.li +423 236 6903