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Elektronische Jahresenderhebung Beschäftigte

Im Februar jeden Jahres werden die in Liechtenstein ansässigen Unternehmen, Selbständigerwerbenden und Arbeitgebenden von Haus- und Hauspflegepersonal aufgefordert, die Angaben ihrer Beschäftigten per 31. Dezember des Vorjahres zu übermitteln. Die Jahresenderhebung wird online am Computer ausgefüllt und kann direkt an die Liechtensteinische Landesverwaltung übermittelt werden. Die Jahresenderhebung dient der Vervollständigung und Überprüfung der im Zentralen Personenregister der Landesverwaltung gemeldeten Beschäftigten.

Die gesetzliche Grundlage für diese Erhebungen bildet das Statistikgesetz, LGBl. 2008 Nr. 271.

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