Mitteilung zur Gemeinsamen Praxis zur Unterscheidungskraft betreffend Wort-/Bildmarken mit beschreibenden/Nicht unterscheidungskräftigen Wörtern - Anlehnung an europäische Prüfungsrichtlinien betreffend Kombinierte Wort-/Bildmarken
Das Amt für Volkswirtschaft, Fachbereich Immaterialgüterrecht, hat mit Übernahme der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 über die Marken an der umfassenden europäischen Markenrechtsreform teilgenommen. Mit den vorgenommen Anpassungen im Markenschutzgesetz ist Liechtenstein Teil der weiteren Harmonisierung im Markenrecht auf europäischen Level. Im Rahmen dieser europaweiten Harmonisierung verfolgt das Amt eine Kooperation mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), um einheitliche Praxisgrundlagen im Binnenmarkt aufzugreifen.
In diesem Zusammenhang lehnt sich das Amt ab 1. Dezember 2023 bei der Markenprüfung betreffend Unterscheidungskraft von Wort-/Bildmarken an die Gemeinsame Praxis der europäischen Markenämter an. Das entsprechende Dokument legt Richtlinien fest, nach denen beurteilt werden kann, ob ein nicht unterscheidungskräftiges/beschreibendes Wort durch ein Gestaltungs- oder Bildelement unterscheidungskräftig werden kann. Das Dokument betreffend diese Gemeinsame Praxis ist auf der Webseite des EUIPO unter www.tmdn.org (CP 3) einzusehen.