03.04.2025

Ab Juni 2025 erleichterte Erfassung des biometrischen Gesichtsbildes von Kleinkindern

Vaduz (ots) -

Seit dem 3. Juni 2024 werden biometrische Gesichtsbilder für Reisepässe, Identitätskarten und biometrische Aufenthaltsausweise direkt vor Ort am Schalter des Ausländer- und Passamts (APA) in Vaduz erfasst. Das System wird von den Kundinnen und Kunden gut angenommen. Damit die Erfassungsstationen jedoch ein den Anforderungen entsprechendes Gesichtsbild erstellen können, muss die antragstellende Person für wenige Sekunden gerade, fokussiert und mit offenen Augen in die Kameralinse blicken. Bei Kleinkindern stellt dies häufig eine grosse Herausforderung dar. In vielen Fällen muss das Erfassungsverfahren mehrfach wiederholt oder sogar abgebrochen werden.

Vor diesem Hintergrund hat Regierung in ihrer Sitzung vom 1. April 2025 eine Abänderung der Heimatschriftenverordnung (HSchV) und der Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern (ZAV) verabschiedet. Dadurch wird eine Alternative zur Vor-Ort-Erfassung des biometrischen Gesichtsbildes von Kindern, die das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geschaffen. Ab 1. Juni 2025 können die gesetzlichen Vertreter des Kindes das digitale Foto im vertrauten Umfeld zu Hause aufnehmen, über ein Online-Formular hochladen und elektronisch ans APA übermitteln. Nach Prüfung der Daten durch die Behörde erfolgt eine Aufforderung, für die Ausstellung des Ausweises persönlich am Schalter des APA zu erscheinen.

Zusätzlich wurde die Heimatschriftenverordnung dahingehend angepasst, dass für Diplomatenpässe eine generelle Gültigkeitsdauer von zehn Jahren eingeführt wird. Bisher war diese bei befristeten Arbeitsverhältnissen oder Mandaten auf die jeweilige Dauer beschränkt. Durch die Anpassung sollen der Verwaltungsaufwand reduziert und Kosten eingespart werden. Unabhängig von der Gültigkeitsdauer eines Diplomatenpasses darf dieser nur für dienstliche Zwecke verwendet werden und ist nach Beendigung des Dienstverhältnisses oder des Mandats unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben.

Pressekontakt:

Ausländer- und Passamt
Markus Biedermann, Amtsleiter
T +423 236 60 06
markus.biedermann@llv.li

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