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Berufliche Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis FZ
Die berufliche Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis (FZ) dauert drei oder vier Jahre. Der Abschluss ist staatlich anerkannt und weist aus, dass die Absolventen die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Voraussetzungen zur Ausübung eines Berufs mitbringen. Die Bildung findet an den drei Lernorten Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliches Kurszentrum statt. Die Ziele, die Bildungsinhalte und deren Aufteilung auf die Lernorte sind in den Bildungsverordnungen für die einzelnen Berufe respektive im jeweiligen Bildungsplan festgelegt. Die Verantwortlichen der drei Lernorte stimmen die Bildungsplanung gegenseitig ab.
Lehrbetrieb
Der Lehrbetrieb bildet die lernende Person in der beruflichen Praxis aus. Zu diesem Zweck schliessen beide Parteien vor Beginn der beruflichen Grundbildung einen schriftlichen Lehrvertrag ab, der vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung genehmigt werden muss. Die zu vermittelnden Lerninhalte sind im Bildungsplan aufgeführt.
Berufsfachschule
Der Besuch der Berufsfachschule ist obligatorisch. In begründeten Fällen kann das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung eine Dispensation vom Besuch einzelner Fächer aussprechen. Die Zuteilung der Lernenden zu den jeweiligen Berufsfachschulen erfolgt ausschliesslich durch das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung.
In der Berufsfachschule werden theoretische Kenntnisse für den jeweiligen Beruf, aber auch Allgemeinbildung vermittelt. Der Umfang des berufskundlichen Stoffes ist in der jeweiligen Verordnung über die berufliche Grundbildung, bzw. im Rahmenlehrplan über die Allgemeinbildung festgelegt. Daneben können Freifächer belegt werden. Des Weiteren bietet die Berufsfachschule nach Bedarf Stützkurse an.
An jedem Semesterende wird von der Berufsfachschule ein Zeugnis ausgestellt, das dem Lehrbetrieb zugestellt wird. Dieses muss von der berufsbildungsverantwortlichen Person mit der lernenden Person besprochen werden. Gegebenenfalls sind Massnahmen zur Verbesserung der schulischen Leistung zu vereinbaren.
Berufsfachschulen
Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal
Gewerbliche Berufsschule Chur
Gewerbliche Berufsschule St. Gallen
Berufs- und Weiterbildungszentrum Buchs Sargans (bzbs.)
Überbetriebliche Kurse
In den überbetrieblichen Kurszentren wird – ergänzend zur Bildung in Betrieb und Berufsfachschule – der Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten vermittelt. Ob im entsprechenden Beruf ein überbetrieblicher Kurs erforderlich ist, wird in der jeweiligen Bildungsverordnung festgelegt. Die zu vermittelnden Lerninhalte sind im Bildungsplan aufgeführt.
Weitere Informationen zur berufliche Grundbildung finden Sie auf der Webseite www.next-step.li.