Abteilung Raum- und Verkehrsplanung

Zivilluftfahrt

Das Amt für Hochbau und Raumplanung ist die Amtsstelle der Liechtensteinischen Landesverwaltung, die den Themenbereich der Zivilluftfahrt betreut und auch einzelne dem Amt konkret zugewiesene Geschäfte der Luftfahrtgesetzgebung vollzieht. Darunter fallen insbesondere nachstehende Aufgaben:

  • Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Drohnenflugverbot in der Drohnenflugverbotszone «Regierungsgebäude – Landtagsgebäude – Schloss Vaduz»; sowie die

  • Erteilung von Landebewilligungen ausländischer Militär- und Staatsluftfahrzeugen auf liechtensteinischem Hoheitsgebiet (Diplomatic Clearance).

Im Bereich der Luftfahrtgesetzgebung besteht eine historisch enge Verbindung zur Schweiz. Die Zusammenarbeit der schweizerischen und liechtensteinischen Behörden im Bereich der Zivilluftfahrt basiert heute auf dem Notenaustausch des Jahres 2003, LGBl. 2003 Nr. 40. Auf Grundlage des Notenaustauschs gelangt die schweizerische Luftfahrtgesetzgebung auch in Liechtenstein zur Anwendung und wird durch die schweizerischen Behörden vollzogen. Die im Bereich der Luftfahrtgesetzgebung anwendbaren schweizerischen Erlasse werden regelmässig aktualisiert und in Liechtenstein als Anlagen zum Notenaustausch publiziert. Vgl. Sie dazu die aktuelle Kundmachung.

Zuständige Luftfahrtbehörde für Liechtenstein ist auf Basis des Notenaustauschs das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Das BAZL verkehrt in der Regel direkt mit den Antragstellern bzw. Verfahrensbeteiligten. Konkrete Anträge oder Fragestellungen betreffend laufende Verfahren sind direkt an das BAZL zu richten. Das AHR steht für allgemeine Fragen rund um den Themenbereich der Zivilluftfahrt zur Verfügung und agiert als Koordinationsstelle.