Grundbuchauszug, Bestellung
Einreichung
Der Antrag erfordert keine Unterschrift, jedoch eine zusätzliche Bestätigung.
Wenn Sie sich beim Formular-Aufruf mit der eID.li oder lilog anmelden, können Sie den Antrag ohne weitere Bestätigung direkt einreichen.
Wenn Sie von der Anmelde-Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie nach Absenden des Antrages an die von Ihnen angegebene Adresse ein Mail mit einer Bestätigungsaufforderung. Wichtig: Ihr Antrag wird erst nach Eingang Ihrer Bestätigung bearbeitet.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Wenn der Besteller nicht Eigentümer ist, braucht er eine Vollmacht des Eigentümers.
Beachten
Grundbuch- und Handelsregistergebühren, Verordnung
Elektronisch beglaubigte Grundbuchauszüge
Kontakt
Amt für Justiz
Postadresse
Giessenstrasse 3
Postfach 684
9490 Vaduz
Besucheradresse
Giessenstrasse 3
9490 Vaduz
Öffnungszeiten
Schalter
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09.00 - 12.00
14.00 - 16:00
Abteilung Grundbuch:
Jeden Mittwoch bis 18.00 Uhr
Büro
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Feiertage und dienstfreie Tage