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Formulare

Einzelmeldungen Beschäftigte an Landesverwaltung und AHV

Einreichung

Der Antrag kann im Hinblick auf grösstmögliche Kundenorientierung und eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung ohne Unterschrift oder elektronische Identifizierung eingereicht werden. Eine Unterschrift oder elektronische Identifizierung kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Angaben zum Arbeitgeber

  • Arbeitgeber-PEID (RE) (weitere Informationen finden Sie hier)
  • Adresse der Betriebsstätte

Angaben zu den Beschäftigten

  • AHV-Nr./PEID des Beschäftigten
  • Vorname, Nachname, Adresse, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geschlecht,
  • Beschäftigungsgrad, Eintritts- oder Austrittsdatum, Änderungsdatum.

Weitere Informationen zu den Beschäftigtenmeldungen finden Sie hier.

Beachten

Wer muss dieses Formular ausfüllen?
Die in Liechtenstein ansässigen Unternehmen und Selbstständigerwerbenden, inklusive die Arbeitgeber von Hauspersonal und Hauspflegepersonal, sind verpflichtet, bei Änderungen des Personalbestandes sämtliche Personalmutationen innerhalb von 10 Tagen des Folgemonats der Liechtensteinischen Landesverwaltung und der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK zu melden.

Weitere Informationen zum Ausfüllen des Mutationsformulars finden Sie in der Wegleitung.

Die Datenempfänger sind:

Liechtensteinische AHV-IV-FAK, Gerberweg 2, 9490 Vaduz
Ausländer- und Passamt, Städtle 38, 9490 Vaduz
Amt für Statistik, Äulestrasse 51, 9490 Vaduz

Die Daten werden auch von anderen Amtsstellen der Liechtensteinischen Landesverwaltung genutzt.

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Öffnungszeiten

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