Willkommen bei der Landesverwaltung

Die digitale Service Plattform
Formulare

Antrag auf Zuteilung einer Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer (UID)

Einreichung

Der Antrag kann im Hinblick auf grösstmögliche Kundenorientierung und eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung ohne Unterschrift oder elektronische Identifizierung eingereicht werden. Eine Unterschrift oder elektronische Identifizierung kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.

Voraussetzungen

Liechtensteinische Unternehmen benötigen ab dem 1. Januar 2016 eine Schweizer UID im Geschäftsverkehr mit Schweizer Behörden. Dies beinhaltet unter anderem auch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und somit den grenzüberschreitenden Handelswarenverkehr (Import/Export).

Jedes in Liechtenstein ansässige Unternehmen kann die Zuteilung einer UID beantragen.

Informationen zur Schweizer UID in Liechtenstein erhalten Sie unter www.uid.llv.li  

Beachten

Der Antrag auf Zuteilung einer Unternehmensidentifikationsnummer (UID) durch das Schweizer Bundesamt für Statistik (BFS) erfolgt auf Ihren Wunsch. Hierzu übermittelt das liechtensteinische Amt für Statistik (AS) folgende Daten dem BFS:

  • Name des Unternehmens
  • Adresse des Unternehmens
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Wirtschaftszweig des Unternehmens (NOGA-Code)
  • Beschäftigtenzahl des Unternehmens
  • PEID
  • Handelsregisternummer (sofern eingetragen)
  • Status aktiv / inaktiv beziehungsweise Gründungs-/Löschungsdatum im Handelsregister

Die Kernmerkmale von in Liechtenstein ansässigen Unternehmen, die im liechtensteinischen Handelsregister eingetragen sind, werden automatisch im UID-Register veröffentlicht.

Das BFS nimmt die Zuteilung der UID vor und stellt sie anschliessend dem Antragsteller schriftlich per Post zu. Des Weiteren meldet das BFS die zugeteilte UID dem AS in Liechtenstein. Das AS übermittelt dem BFS in regelmässigen Abständen die Aktualisierungen obiger Daten. Diese Daten stehen ausschliesslich den Schweizer Behörden zur Verfügung.

Mit der Antragsstellung stimmen Sie diesem Verfahren und dem Datenaustausch zwischen den liechtensteinischen und den schweizerischen Behörden zu.

Zum Formular

Öffnungszeiten

Schalter

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30
13.30 - 17.00

Büro

Montag bis Freitag
08.30 - 11.30
13.30 - 17.00