Amt für Auswärtige Angelegenheiten
06.12.2024

Beitrag an das «Internal Displacement Monitoring Centre»

Liechtenstein setzt sich seit vielen Jahren für die Rechte und den Schutz von Binnenvertriebenen ein und unterstützt die Arbeit von IDMC deshalb auch in diesem Jahr mit CHF 100‘000.

Binnenvertriebene werden häufig mit Flüchtlingen gleichgesetzt. Dennoch besteht ein entscheidender Unterschied zwischen diesen beiden Gruppen. Als Flüchtlinge gelten gemäss internationalem Recht nur diejenigen Menschen, die aufgrund von Verfolgung in einen anderen Staat fliehen müssen. Die Genfer Flüchtlingskonvention garantiert Flüchtlingen eine Reihe von Rechten in den Aufnahmestaaten. Zudem gibt es das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR), welches sich um die Registrierung und den Schutz der Flüchtlinge kümmert. Anders sieht es jedoch bei Binnenvertriebenen aus: Auch sie müssen vor Konflikten oder Naturkatastrophen fliehen, bleiben jedoch in ihrem Heimatstaat. Im Gegensatz zu den Flüchtlingen sind ihre Rechte in keiner speziellen Konvention geregelt. Auch das UNHCR hat nur ein beschränktes Mandat, was deren Schutz anbelangt.

Die Nichtregierungsorganisation „Internal Displacement Monitoring Centre“ (IDMC) ist die einzige Organisation, welche die weltweiten Bewegungen von Binnenvertriebenen (Internally Displaced Persons, IDPs) systematisch erfasst. Ebenfalls erstellt IDMC umfassende Analysen zu den Ursachen und den spezifischen Bedürfnissen von IDPs. Ziel ist es, die Staatengemeinschaft über die Ursachen von Vertreibung sowie die spezifischen Bedürfnisse von Binnenvertriebenen zu informieren. Die Sensibilisierung der Staatengemeinschaft für die Anliegen der IDPs ist besonders zentral, da diese häufig nicht genug Aufmerksamkeit erhalten. Die Fürsprache von IDMC für die Situation und die Rechte von IDPs ist daher besonders wichtig.

Die aktuellen Zahlen von IDMC unterstreichen die globale Tragweite des Problems: Derzeit werden weltweit rund 75.9 Millionen IDPs gezählt, was einen neuerlichen Rekord darstellt.