Fragen und Antworten

Wer kann die eID.li beantragen?

Natürliche Personen im In- und Ausland können eine eID.li beantragen.

Wie kann ich mich für die eID.li registrieren?

Um eine eID.li zu erhalten, muss man beim Ausländer- und Passamt eine persönliche Registration vornehmen. Das kann vor Ort in Vaduz oder mittels Video-Identifikation geschehen.

Gibt es ein Mindestalter für eID.li?

Es gibt kein Mindestalter, jeder kann eine eID.li beantragen. Minderjährige und Personen mit Beistand können die Registration nur in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters im Ausländer- und Passamts in Vaduz vornehmen. Die Video-Identifikation ist für Personen unter 18 Jahre nicht verfügbar.

Kann ich mich für die Registrierung vertreten lassen?

Nein. Für die Registrierung ist das persönliche Erscheinen zwingend nötig, entweder im Ausländer und Passamt in Vaduz oder in einer Online Identifikation.

Was kostet die eID.li?

Die eID.li ist kostenlos, ebenso die Registrierung vor Ort im Ausländer- und Passamt in Vaduz. Für die Registrierung via Video-Identifikation fallen Kosten an (aktueller Preis unter www.videoid-eid.li/).

Muss ich Änderungen meiner Personalien melden, z.B. nach einer Heirat?

Personen mit einem Aufenthaltsstatus im Fürstentum Liechtenstein müssen keine Änderungen melden. Personen mit Wohnort im Ausland müssen Namensänderungen sowie Änderungen des Zivilstands dem Ausländer- und Passamt mitteilen.

Wo kann ich mich mit eID.li anmelden?

Sie können sich bei allen Dienstleistungen, die von der Landesverwaltung unter https://www.llv.li angeboten werden, anmelden.

Kann ich die eID.li in einem anderen Land einsetzen?

Alle, die eine eID.li am Schalter des Ausländer- und Passamts persönlich erhalten haben, können sich bei elektronischen Diensten anderer EU/EWR-Mitgliedstaaten anmelden, sofern der betreffende Staat die eIDAS-Interoperabilität unterstützt.

Liechtensteinische Staatsbürger, welche die eID.li mittels Video-Identifikation bezogen haben, können sich bei einigen, aber nicht allen, elektronischen Diensten anderer EU/EWR-Mitgliedstaaten anmelden, sofern die eIDAS-Interoperabilität unterstützt wird.

Personen ohne Liechtensteinische Staatsangehörigkeit, welche die eID.li mittels Video-Identifikation bezogen haben, können diese nicht bei elektronischen Diensten anderer EU/EWR-Mitgliedstaaten einsetzen.

Wo finde ich die eID.li-App?

Die eID.li-App ist für Android im Google Play Store und für iOS im Apple Store verfügbar.

Ist jedes Mobilgerät für eID.li geeignet?

eID.li ist für iOS ab Version 13.0 und Android ab Version 7.0 verfügbar.

Kann ich die eID.li-App mit Biometrie verwenden?

Die im Mobilgerät eingebaute Biometrie kann für den Start der eID.li-App und die Identifikation bei elektronischen Diensten im Inland genutzt werden.

Für Anmeldungen bei elektronischen Diensten in anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten wird die Biometriefunktion zwischenzeitlich deaktiviert und es muss das Passwort eingegeben werden.

Kann ich die eID.li auf mehreren Endgeräten verwenden?

Nein. Die eID.li-App ist durch kryptografische Massnahmen an das Mobilgerät gebunden, das bei der Registrierung verwendet worden ist. Die gleichzeitige Verwendung auf mehr als einem Mobilgerät ist nicht möglich.

Wie kann ich meine eID.li auf ein neues Mobilgerät übertragen?

Sie benötigen das neue und das alte Mobilgerät gleichzeitig. Die eID.li-App bietet eine spezielle Funktion für die Übertragung der eID.li auf das neue Mobilgerät.

Ich habe mein Mobilgerät verloren, was muss ich tun?

Beim Verlust des Mobilgeräts ist eine neuerliche Identifizierung nötig, entweder persönlich im Ausländer- und Passamts in Vaduz oder mittels Video-Identifikation unter https://eid.li/videoid.

Wie gelangen meine e-Nachweise in die eID.li-App?

Für jeden Nachweis, der gemäss den Registern der Landesverwaltung auf Ihren Namen lautet, wird automatisch ein e-Nachweis in ihre eID.li-App eingetragen, sofern die technischen Voraussetzungen in der App vorhanden sind.

Welche e-Nachweise gibt es?

Aktuell sind als digitale Nachweise verfügbar: e-Führerschein, Grenzgängermeldebestätigung GMB.

Wieso sehe ich keine e-Nachweise?

Verwenden Sie stets die aktuelle Version der eID.li-App. Falls das Problem weiterhin besteht, melden Sie sich bitte beim Helpdesk.

Wieso erscheint mein blauer Papier-Führerschein nicht als e-Führerschein in der eID.li-App?

Der blaue Papier-Führerschein eignet sich aus datentechnischen Gründen nicht zur Anzeige als digitaler Nachweis in der eID.li-App.
Sie können den blauen Führerschein in einen aktuellen Führerschein im Kreditkartenformat umtauschen. Das kann mittels Formular mit der Post, online oder direkt am Schalter geschehen. Danach wird der e-Führerschein automatisch in der eID.li-App angezeigt.

Wie kann ich meinen e-Führerschein nutzen?

Informationen über die Verwendung des e-Führerscheins finden Sie auf der Webseite des Amts für Strassenverkehr des Fürstentums Liechtenstein.

Wer ist für die Sicherheit meiner eID.li verantwortlich?

Inhaber einer eID.li sind selbst für die Sicherheit verantwortlich. Sie haben dafür zu sorgen, dass Unberechtigte keine Möglichkeit erhalten, die eID.li-App zu benutzen. Der PIN oder das Passwort sind streng geheim zu halten.

Darf jemand anderes meine eID.li-App verwenden, z.B. ein Familienmitglied?

Nein. eID.li ist die persönliche digitale Identität und darf nur vom berechtigten eID.li Inhaber verwendet werden. Es ist untersagt, die eID.li einer anderen Person zum Gebrauch zu überlassen, z.B. durch Aushändigung des Mobilgeräts unter Preisgabe von PIN oder Passwort.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Die Personendaten befinden sich auf Rechnern der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein. Die technischen Steuerungsdaten für die eID.li-App befinden sich auf Rechnern im Europäischen Wirtschaftsraum EWR.

In einer Online Identifikation werden vom Video-ID Dienstleister Personendaten erhoben und an das Ausländer- und Passamt übergeben und danach gelöscht.

Welche Daten werden in der eID.li-App gespeichert?

Mit Ausnahme von digitalen Nachweisen, die sogar bei einem Netzausfall verfügbar sein müssen, werden keine Personendaten in der eID.li App gespeichert. Bei jeder Anmeldung an einem elektronischen Dienst bezieht die eID.li-App Personendaten aus dem Register der Landesverwaltung und verwirft sie unmittelbar nach der Anmeldung wieder.

Wer hat Einsicht in die Daten meiner eID.li-App?

Die eID.li-App bezieht den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum beim Start aus dem Register der Landesverwaltung und übergibt diese Angaben bei der Anmeldung an den Webdienst. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und können von Dritten weder eingesehen noch gestohlen werden.

Was passiert mit den biometrischen Daten in der eID.li-App?

Geräte mit Biometrie-Unterstützung führen den Fingerabdruck-Abgleich bzw. die Gesichtserkennung direkt am Gerät durch und nicht in einer App. Die eID.li-App bedient sich dieser internen Biometriefunktion und kommt daher nie in den Besitz von biometrischen Daten.

Ich habe mein Passwort vergessen, was muss ich tun?

Niemand kennt ihr Passwort und es kann durch den Helpdesk nicht wiederhergestellt werden, sondern es ist eine Neuregistrierung nötig. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie sich im Ausländer- und Passamt identifizieren lassen, entweder vor Ort in Vaduz oder in einer Online Identifikation unter https://eid.li/videoid.
Sie können danach in der eID.li-App das Passwort neu setzen.

Wie sperre ich meine eID.li?

Die Sperrung kann nur persönlich im Ausländer- und Passamt beantragt werden, entweder vor Ort oder telefonisch unter +423 236 61 41.

Was bewirkt die Sperrung?

Eine Sperrung bewirkt, dass die eID.li-App nicht mehr verwendet werden kann.

Kann ich meine gesperrte eID.li wieder entsperren?

Um die Sperrung wieder aufzuheben, müssen Sie sich im Ausländer- und Passamt identifizieren lassen, entweder vor Ort in Vaduz oder in einer Online Identifikation unter https://eid.li/videoid.

Wie kann ich meine eID.li löschen?

Die Löschung kann im Ausländer- und Passamt zu Bürozeiten beantragt werden, entweder vor Ort oder telefonisch unter +423 236 61 41.

Was passiert nach dem Löschen?

Die Löschung bewirkt, dass die eID.li-bezogenen Daten in allen Systemen der Landesverwaltung unwiederbringlich gelöscht werden und die eID.li nicht mehr eingesetzt werden kann. Die Löschung ist definitiv und kann nicht rückgängig gemacht werden.