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Formulare

Gründung eines Strassentransportunternehmens, Gesuch

Einreichung

Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.

Voraussetzungen

Die Bedingungen des Strassentransportgesetzes (LGBl. 2006 Nr. 185) und der Verordnung über die Zulassung und die Ausübung der Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr (STUV), (LGBl. 2006 Nr. 259) müssen erfüllt sein. 
Das Unternehmen muss über eine inländische Betriebsstätte verfügen. Diese besteht aus Büro- und Personalräumlichkeiten, Abstell- und/oder Garagenplätzen sowie einer Wartungs- und Waschanlage. Für Unternehmen mit bis 4 Fahrzeugen sind Wartungs- und Waschanlage nicht erforderlich.
Der Geschäftsführer muss den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen.
Für den Gütertransport bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht oder den Personentransport mit Fahrzeugen bis zu 9 Sitzplätzen (einschliesslich Fahrer) ist der Nachweis der fachlichen Eignung des Geschäftsführers nicht erforderlich.
Der Inhaber der Bewilligung resp. der Geschäftsführer einer in Liechtenstein gewerblich tätigen Firma muss tatsächlich und leitend im Unternehmen tätig sein. Ein entsprechender Nachweis ist vom Antragsteller zu erbringen (z. B. in der Form einer schriftlichen Bestätigung, eines Arbeitsvertrages oder ähnlichen).
Im Falle eines ausländischen Wohnortes muss aus diesem Nachweis hervorgehen, dass die leitende und tatsächliche Führung des Betriebes vom ausländischen Wohnort aus möglich ist. Ebenso muss klar zum Ausdruck kommen, in welcher Art und Weise sich der Antragsteller oder Geschäftsführer im Betrieb betätigt und mit welchen Kompetenzen und Befugnissen dieser ausgestattet ist. Grundsätzlich wird eine wöchentliche Minimalbeschäftigung von zwei vollen Arbeitstagen vorausgesetzt.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Dem Antrag sind folgende Nachweise der Bewilligungsinhaberin / des Bewilligungs-inhabers oder der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers beizulegen:

  • Handelsregisterauszug (nur bei jur. Personen; AG, GmbH, Anstalt etc.)
  • Bestätigung Amt für Justiz über die Firmen- bzw. Namensabklärung (bei jur. Personen in Gründung, welche noch nicht im Handelsregister eingetragen sind)
  • Mietvertrag der Betriebsstätte (Büro) oder Eigentumsnachweis inkl. Grundrissplan oder Fotos
  • ID- oder Passkopie des Geschäftsführers (wenn wohnhaft in FL und kein FL-Bürger--> zusätzlich Ausländerausweis)
  • Wohnsitzbestätigung (wenn nicht in FL wohnhaft)
  • Straf- und Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate und im Original) erhältlich beim Landgericht
  • Arbeitsverträge (sofern Personal vorhanden)

Personentransporte über 9 Personen und Gütertransporte ab 3.5 Tonnen zusätzlich:

  • Nachweis der fachlichen Eignung (Fachprüfung ASTAG) --> weitere Informationen unter: ASTAG - Berufszulassung/ Lizenz
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Kontoauszüge, Bilanz, Erfolgsrechnung)
  • Anzahl Fahrzeuge

Kosten

Die Kosten für die Ausstellung einer Transportunternehmerbewilligung betragen CHF 300.-.
Der Rechnungsbetrag ist bei der Landeskasse einzuzahlen.

Beachten

Bei Tod oder Verlust der Handlungsfähigkeit des Bewilligungsinhabers oder des Geschäftsführers muss die Fortführung des Unternehmens beantragt werden. Das Amt für Volkswirtschaft kann die Fortführung des Unternehmens für die Dauer von höchstens einem Jahr bewilligen, sofern die Leistungen des Unternehmens von einer Person übernommen wird, die tatsächlich und leitend im Unternehmen tätig und zuverlässig ist und in diesem Unternehmen führend tätig war.

Für weitere Informationen:

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