Amt für Auswärtige Angelegenheiten
06.12.2024

Liechtensteinischer Sitz bei der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz neu zu besetzen

Liechtenstein sucht eine neue Vertreterin/einen neuen Vertreter für die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarats.

Die ECRI ist eine unabhängige Institution des Europarats, die sich der Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz in den 46 Mitgliedsstaaten widmet. Zu den Hauptaufgaben zählen die Beobachtung und Analyse von Entwicklungen in diesen Bereichen, die Erarbeitung von Empfehlungen an Mitgliedsstaaten sowie die Überwachung der Umsetzung internationaler Standards. ECRI gibt regelmässig Empfehlungen heraus, die nicht nur rechtliche Massnahmen betreffen, sondern auch Bildung und Sensibilisierungsprogramme fördern. Diese sollen das Bewusstsein in der Bevölkerung für die negativen Folgen von Rassismus und Intoleranz stärken.

Anforderungen

Kandidatinnen und Kandidaten sollten über hohe moralische Autorität und nachgewiesene Expertise im Umgang mit Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz verfügen. Das Mandat wird unabhängig und unparteiisch ausgeübt. Grundlage der Wahl ist die Resolution (2002)8 des Ministerkomitees des Europarats. Das ECRI-Mitglied wird durch die liechtensteinische Regierung nominiert und vom Ministerkomitee des Europarats auf Vorschlag des Generalsekretärs für eine Amtsperiode von fünf Jahren (zweimal verlängerbar) gewählt.

Aufgaben

Das ECRI-Mitglied nimmt dreimal jährlich an mehrtägigen Sitzungen teil und beteiligt sich an Monitoring-Besuchen in den Mitgliedstaaten. Es trägt zur Erstellung von Berichten und Empfehlungen zur Verbesserung nationaler Massnahmen bei und übt sein Mandat dabei unabhängig aus. In Zusammenarbeit mit Behörden und NGOs setzt sich das Mitglied für die effektive Umsetzung der ECRI-Empfehlungen ein.

Für diese Einsätze wird eine Tagespauschale vom Europarat sowie eine Vergütung durch das Fürstentum Liechtenstein gewährt.

Bewerbungsprozess und Kontakt

Bewerberinnen und Bewerber mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft, mit Wohnsitz in Liechtenstein oder anderweitig engem Bezug zu Liechtenstein sowie sehr guten Englisch- oder Französischkenntnissen, werden gebeten, ihre Bewerbungen bis zum 23. Dezember 2024 in elektronischer Form beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten ([email protected], Betreff ECRI) einzureichen.