Modernisierung und Ausbau der eID.li

Seit Donnerstag, 20. Februar 2025, steht die modernisierte eID.li-App in den Apple- und Google-App-Stores zum Download bereit. Wichtiger Hinweis: Mit der neuen eID.li-Version wird die Biometrie-Funktion (Face-ID und Fingerprint) in der bisherigen App deaktiviert. Nutzer müssen auf die neue Version aktualisieren und nach dem ersten Start der neuen eID.li in den Einstellungen die Biomentrie wieder aktivieren!

    Neues Cyber-Sicherheitsgesetz

    Per 1. Februar 2025 in Kraft

    zum Gesetz

Stabsstelle Cyber-Sicherheit

Die Stabsstelle Cyber-Sicherheit des Fürstentums Liechtenstein ist die zentrale Anlaufstelle für sämtliche Belange im Umgang mit Cyber-Risiken.

Sie fungiert als Drehscheibe, Vermittlungs- und Verbindungsstelle für die Bevölkerung, die Wirtschaft, der kritischen Infrastrukturen sowie der Staatsorgane.

Wenn Sie Nachrichten oder Dateien über eine verschlüsselte Verbindung übermitteln wollen, verwenden Sie bitte das Online-Formular unter Kontaktformular Stabsstelle Cyber-Sicherheit.

Für die Meldung eines in Ihrem Unternehmen stattgefundenen Sicherheitsvorfalls verwenden Sie bitte das Meldeformular. Die Meldungen werden verwendet, um Lagebilder zu erstellen, mögliche Zusammenhänge zu erkennen und darauf basierend entsprechende Massnahmen einleiten oder Warnungen aussprechen zu können.

Am 1. Februar 2025 trat das neue Cyber-Sicherheitsgesetz (CSG) mit der entsprechenden Cyber-Sicherheitsverordnung (CSV) in Kraft, womit die Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) in Liechtenstein national vollumfänglich umgesetzt wird. Das Gesetz modernisiert den bestehenden Rechtsrahmen, um auch weiterhin der sich ständig verändernden Bedrohungslandschaft Schritt zu halten.

Mit dem neuen Cyber-Sicherheitsgesetz wird auch der Anwendungsbereich auf zusätzliche Sektoren und Teilsektoren (siehe Anhänge 1 und 2 CSG) ausgeweitet, wodurch die Resilienz und Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen in Bezug auf Cyber-Bedrohungen weiter verbessert werden soll. Für die sogenannten wesentlichen und wichtigen Einrichtungen wurde gemäss Art. 7 CSG eine Registrierungspflicht eingeführt.

Für die Registrierung verwenden die Einrichtungen insbesondere das Formular Registrierung als wesentliche oder wichtige Einrichtung.

Gemäss Art. 16 CSV wird festgelegt, dass Einrichtungen die bis zum 1. Februar 2025 als Betreiber wesentlicher Dienste nach bisherigem Recht eingestuft sind, weiter als wesentliche Einrichtung nach Art. 3 Abs. 2 Bst. a Ziff. 5 CSG gelten.

Kontakt

Stabsstelle Cyber-Sicherheit

info.scs@llv.li +423 236 63 11

Postadresse

Zollstrasse 45
Postfach 684
9490 Vaduz

Besucheradresse

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Gebäude Zollstrasse 45 Vaduz

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