Amt für Justiz

Informationen betreffend Handelsregister:


Das Amt für Justiz umfasst die Abteilungen Grundbuch, Handelsregister, Justizwesen, Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention sowie die Opferhilfestelle.

Im Grundbuch werden Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte zur Gewährleistung der Rechtssicherheit eingetragen.

Das Handelsregister hat in erster Linie die Rechtssicherheit des Handelsverkehrs durch Offenlegung der privatrechtlichen Verhältnisse, insbesondere der Haftungs- und Vertretungsverhältnisse natürlicher und juristischer Personen zur Aufgabe.

Die Abteilung Justizwesen befasst sich u.a. mit den Bereichen Zivilrecht, einschliesslich Personen- und Gesellschaftsrecht; Straf- und Strafprozessrecht; Exekutions- und Insolvenzrecht; Verfahrensrecht im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht; Mediation; Datenschutz; Rechtshilfe in Straf- und Zivilsachen, Aus- und Durchlieferung, Amtshaftung, Justizverwaltung und Verfahrenshilfe.

In der Abteilung Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention sind die Stiftungsaufsichtsbehörde  (STIFA) und das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie das zentrale Kontenregister angesiedelt. Die STIFA beaufsichtigt gemeinnützige Stiftungen sowie privatnützige Stiftungen, die sich freiwillig ihrer Aufsicht unterstellt haben. Das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen und das zentrale Kontenregister dienen der Bekämpfung von Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Die Opferhilfestelle ist dem Amt für Justiz nur administrativ zugeordnet. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der OHS.

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