Vaduz (ots) -
Nachdem der Landtag in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2023 das Initiativbegehren zur Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 (Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung) abgelehnt hat, wurde die Regierung gemäss Volksrechtegesetz beauftragt, eine Volksabstimmung anzuberaumen.
Die Regierung hat den Termin für die Volksabstimmung auf Sonntag, 25. Februar 2024 festgelegt. Die amtliche Kundmachung über die Anordnung der Volksabstimmung über das Initiativbegehren zur Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 (Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung) erfolgt am Freitag, 15. Dezember 2023.
Damit findet diese Volksabstimmung rund einen Monat nach der Abstimmung über die Referendumsbegehren zu den Energievorlagen betreffend Photovoltaikpflicht und Anpassung der Gebäudevorschriften sowie das Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) am 21. Januar 2024 statt.
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15.12.2023
Abstimmung über das Initiativbegehren "Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung" am 25. Februar 2024
Quelle Presseportal
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