03.07.2024

Abänderung der Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. Juli 2024, eine Abänderung der Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren verabschiedet.

Die Abänderung wird einerseits aufgrund einer Revision des Personen- und Gesellschaftsrechts vorgenommen. Andererseits werden damit in der Praxis auftretende Rechtsunklarheiten behoben. So wird beispielsweise in der Verordnung klargestellt, dass für den elektronischen Geschäftsverkehr dieselben Gebühren wie für den nicht-elektronischen Geschäftsverkehr gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Zudem wird die bestehende Praxis, dass nach jeder Eintragung im Handelsregister zwei Handelsregisterauszüge und nach jeder Eintragung des Einreichungsdatums der Jahresrechnung ein Handelsregisterauszug gebührenfrei sind, ausdrücklich in der Verordnung vorgesehen.

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