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Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
- Archiv / alte Entscheidungen
- Frequenzen und Anlagen
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- Marktanalyse Teilnehmeranschluss
- Marktanalyse Zugang zum Telefonnetz
- Marktanalyse Festnetz-Originierung
- Marktanteile-Statistik
- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
- Standardangebot Kernnetz
- Kostenrechnungsmodell LKW
- Stellungnahmen zum Standardangebot für physischen Netzzugang (M4)
- Verfügungsentwurf StdA Kollokation
- Verfügungsentwurf Entgelte LKW
- Verfügungsentwurf StdA TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - Kollokation
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL CATV
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- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
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- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
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- Kontaktstellen
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
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- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
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- Öffentliches Arbeitsrecht
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- Warenverkehr
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Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
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Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
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- Aufenthaltsausweise
- Dienstleistungen
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- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
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- Gesetze
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Bildungswesen / Schularten
Das Bildungs- und Erziehungswesen des Fürstentums Liechtenstein ist geprägt von den Schulsystemen der deutschsprachigen Länder. Besonderen Einfluss auf die Schulstruktur und die Bildungsinhalte übt das Nachbarland Schweiz aus.
Liechtenstein kann seiner Jugend eine Ausbildung von der Grundschule bis zum Universitätsabschluss anbieten, wobei jedoch die theoretische Berufsausbildung in den schweizerischen Berufsschulen erfolgt. Je höher die Schulstufe, umso weniger breit ist aufgrund der Kleinheit des Landes das Angebot und je nach Studienrichtung erwerben die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner ihre weiteren Abschlüsse vielfach auch an höheren berufsbildenden Schulen und Hochschulen in der Schweiz, in Österreich und Deutschland.
Andererseits ist Liechtenstein aber auch ein regionaler Bildungsstandort. An der Universität Liechtenstein, die sich auf Wirtschaftswissenschaften und Architektur konzentriert, stammt weit über die Hälfte der Studierenden aus dem Ausland, vor allem aus der schweizerischen und österreichischen Nachbarschaft.
Im Kindergarten- und Pflichtschulbereich ist mit dem Liechtensteiner Lehrplan „LiLe“ seit 2019 der Lehrplan für die öffentlichen Schulen auf den schweizerischen Lehrplan 21 der Deutschschweizer Kantone abgestimmt. Den ersten Schritt ins liechtensteinische Schulsystem machen die Kinder ab dem vierten Lebensjahr. Nahezu alle Kinder besuchen zwei Jahre den Kindergarten und werden dort spielerisch und handlungsorientiert auf die fünfstufige Primarschule vorbereitet. Daran schliesst sich die dreigliedrige Sekundarstufe an. Die Sekundarstufe I dauert vier Jahre und umfasst die drei Schularten Oberschule, Realschule und das Unterstufengymnasium. Die Durchlässigkeit der drei Schularten ist so weit optimiert, dass ein Wechsel nach fast jedem Schuljahr bei entsprechenden Voraussetzungen möglich ist.
Nach der Schulpflicht stehen verschiedene Wege in der Allgemein- oder Berufsbildung offen. Das freiwillige 10. Schuljahr bietet verschiedene Profile und Schwerpunkte zur Orientierung auf dem Weg in die Berufsbildung an. Das Liechtensteinsteinsche Gymnasium bietet eine breite Allgemeinbildung auf Sekundarstufe II, die mit der Matura zum Hochschulzugang führt. Nach Abschluss der Berufslehre führt die Berufsmaturitätsschule (BMS) Liechtenstein berufsbegleitend oder vollzeitlich zur Berufsmaturität.
Die berufliche Grundbildung erfolgt in Liechtenstein nach dem dualen System mit der praktischen Ausbildung in einem Lehrbetrieb und dazu begleitender theoretischer Ausbildung in der Berufsschule. Während es in Liechtenstein selbst genügend Lehrbetriebe gibt, absolvieren die jungen Berufsleute die Berufsschule in der Schweiz. Das Berufsmaturitätszeugnis der Berufsmaturitätsschule Liechtenstein erlaubt neben dem Besuch aller Fachhochschulen in der Schweiz auch das Studieren an Universitäten in Liechtenstein und Österreich.
Die nationale Bildungsstrategie setzt verstärkt darauf, den Bildungserfolg aller zu sichern und lebenslanges Lernen zu fördern. Lernfreundliche Bildungseinrichtungen vertreten eine inklusive Haltung und basieren auf der Verwirklichung der Rechte aller Lernenden. Liechtensteins Schulwesen bietet darum eine Reihe schulischer Fördermassnahmen an. Dazu zählen unter anderen die sprachliche Frühförderung, die spezielle Einschulung, der Ergänzungsunterricht durch schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen, logopädische Massnahmen oder der Zusatzunterricht für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache.
Neben den staatlichen Schulen sind in Liechtenstein auch zwei Privatschulen zugelassen. Die Liechtensteinische Waldorfschule, die auf der Grundlage der Pädagogik von Rudolf Steiner unterrichtet, und die formatio, welche Bildung von der Primarschule über die Sekundarschule bis zum Oberstufengymnasium anbietet.
Parallel zur Grundausbildung in der Primarschule und einer der Weiterführenden Schulen läuft die Sonderpädagogische Tagesschule für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernbedürfnissen. Das Heilpädagogische Zentrum (hpz) ist eine privatrechtlich organisierte, gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Schaan. Die sonderpädagogische Schule strebt als lebensnahe und handlungsorientierte Schule eine höchstmögliche Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler an, um eine bestmögliche Alltagsbewältigung zu gewährleisten.
In Liechtenstein gibt es zwei Hochschulen mit dem Recht, akademische Titel zu verleihen: die staatliche Universität Liechtenstein mit Studiengängen in Wirtschaftswissenschaften und Architektur von der Bachelor- über die Master- bis zur Doktoratsstufe und die private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL), welche Doktoratsstudiengänge in Rechtswissenschaften und medizinischen Wissenschaften durchführt. Ausserdem gibt es eine hochschulähnliche Forschungsinstitution ohne Titelrecht: das Liechtenstein-Institut als wissenschaftliche Forschungsstätte für spezifisch liechtensteinische Themen.
Die Themenmappe "Liechtensteiner Bildungsweg(e)" erklärt das Bildungswesen in einfacher Sprache. Es entstand in Kooperation zwischen dem Schulamt und dem Eltern Kind Forum Liechtenstein.