20.11.2024

Regierung genehmigt Schutzwaldausscheidung

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. November 2024, die Schutzwaldausscheidung (SWA) Liechtenstein genehmigt. Ein primäres Ziel der Schutzwaldausscheidung ist die Stärkung resp. Aufrechterhaltung der Schutzfunktion des Waldes vor Naturgefahren.

Liechtenstein ist ein Gebirgsland. Ohne intakte Wälder, die vor Naturgefahren wie Lawinen, Steinschlag, Rutschungen oder Hochwasser schützen, wären grosse Gebiete des Landes nicht bewohnbar. Der Wald ist ein wesentlicher Garant für die Sicherheit der Bevölkerung. Für eine möglichst effiziente und zielgerichtete Schutzwaldbehandlung ist es wichtig zu wissen, wo sich die Waldflächen befinden, die vor Naturgefahren schützen können.

Die Verfahren zur Schutzwaldausscheidung und die Methoden, um die Naturgefahrenprozesse zu modellieren, haben sich seit der letzten Schutzwaldausscheidung in den Neunzigerjahren weiterentwickelt. Zudem hat das Schadenpotenzial im Land aufgrund des Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums zugenommen. Aus diesen Gründen wurden eine komplette Überarbeitung und Modernisierung der Schutzwaldausscheidung durchgeführt.

Die Schutzwaldausscheidung ist auf der Internetseite des Amts für Umwelt unter folgendem Link einsehbar: www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-umwelt/publikationen/wald-und-holz

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