eRechnung
Eingehende eRechnungen
Die Liechtensteinische Landesverwaltung akzeptiert eRechnungen derzeit lediglich für öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte gemäss Art. 49b ÖAWG. Akzeptiert werden Rechnungen im XML-Format oder als PDF (bevorzugt). Ist unklar, ob Ihr Auftrag unter oder über dem entsprechenden Schwellenwert liegt, kontaktieren Sie bitte den Auftraggeber.
Rechnungen im XML-Format müssen:
- der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen,
- die Kernelemente gemäss Art. 44a ÖAWV enthalten und
- unter Verwendung einer Syntax erstellt werden, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
Entsprechende eRechnungen sind per Mail zu senden an [email protected].
eRechnungen, die nicht öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte betreffen, werden derzeit nicht akzeptiert.
Ausgehende eRechnungen
Der Versand von eRechnungen (z.B. eBill) durch die Liechtensteinische Landesverwaltung ist derzeit noch nicht möglich.
Gesetze
Ansprechpersonen
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Thomas Kieber [email protected] +423 236 6420