Amt für Kommunikation
11.07.2018

Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Kommunikationsgesetzes verabschiedet

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 10. Juli den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Kommunikationsgesetzes verabschiedet.

Die Vorlage dient zum einen der Umsetzung des im Jahr 2009 in der EU erlassenen Telekom-Pakets 2009. Zum anderen werden weitere Anpassungen aufgrund von praxisrelevanten Erfahrungen der Regulierungsbehörde vorgenommen.

Das geltende Kommunikationsgesetz basiert auf der im Jahre 2002 vollzogenen Gesamtreform des europäischen Rechtsahmens im Bereich der elektronischen Kommunikation. Im Jahr 2009 wurde der bestehende Rechtsrahmen auf europäischer Ebene abgeändert, um den Technologie- und Marktentwicklungen im Bereich der elektronischen Kommunikation gerecht zu werden. Derzeit wird innerhalb der EU bereits das Nachfolgepaket verhandelt. Um für dessen spätere Übernahme und nationale Umsetzung vorbereitet zu sein, sollen die Grundlagen aus dem Telekom-Paket 2009 als Basis für den neuen Rechtsrahmen, soweit dies noch nicht erfolgt ist, übernommen werden. Schwerpunkte der Vorlage bilden die Anforderungen an den Universaldienst, der Schutz der Nutzer, die Integrität und Verfügbarkeit der Netze und Dienste sowie datenschutzrechtliche Aspekte im Bereich der elektronischen Kommunikation.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 10. Oktober 2018. 

Kontakt:
Amt für Kommunikation
Kurt Bühler, Amtsleiter
T +423 236 64 80