Gründen in 5 Schritten
In Liechtenstein ist das Unternehmertum stark ausgeprägt und zeigt sich bereits bei der Gründung. Kurze Wege zu Ansprechpartner und ein überschaubares Steuerrecht machen den Standort für Gründer attraktiv.
- Auswahl der Rechtsform
Aus 16 möglichen Rechtsformen die geeignete auswählen und Merkblätter studieren. - Firmenname abklären
Gewünschter Firmenname festlegen und im Firmenindex auf Verfügbarkeit und Rechtsmässigkeit überprüfen. - Gründungsdokumente zusammenstellen. Für die häufigen Rechtsformen gibt es Checklisten.
- Wenn ein Gewerbe gegründet wird, wird abhängig von der Gewerbeart eine Gewerbeanmeldung (einfaches Gewerbe) oder eine Gewerbebewilligung (qualifiziertes Gewerbe) benötigt. Von dieser Regelung sind gewisse Berufsgruppen (Spezialfälle) ausgeschlossen.
- Wenn notwendig/gewünscht kann das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden. Die Beglaubigung kann direkt vor Ort erfolgen.