Amt für Strassenverkehr
19.11.2020

Umsetzung der Folgerichtlinien zur Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein

Regierung genehmigt die Verordnung über die Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung, der Verkehrsversicherungsverordnung und weiterer Verordnungen zur Umsetzung der Folgerichtlinien zur Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 17. November 2020 die Verordnung über die Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV), die Verordnung über die Abänderung der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV), die Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über die Einhebung von Gebühren durch das Amt für Strassenverkehr und die Verordnung über die Abänderung der Ordnungsbussenverordnung (OBV) genehmigt. Die Verordnungsänderungen dienen der Umsetzung von diversen Folgerichtlinien zur Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG.

Die Folgerichtlinien werden einerseits durch die entsprechende Abänderung des Anhangs 1 der VZV betreffend medizinische Mindestanforderungen für den Erwerb oder die Verlängerung eines Lernfahr- oder Führerausweises umgesetzt. Andererseits werden die Folgerichtlinien durch die Aktualisierung des Anhangs 11 der VZV betreffend die technischen Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge übernommen.

Zudem wurden die Mindestanforderungen der Sicherheitsmerkmale des Führerscheins im Kreditkartenformat im EWR neu definiert. Aus diesem Anlass wird die Verordnung über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr aufgehoben und in die VZV und die VVV integriert. Aufgrund dieser Integration in die VZV und VVV bedarf es auch einer geringfügigen Abänderung der OBV und der Verordnung über die Einhebung von Gebühren durch das Amt für Strassenverkehr.

Damit der Zeitplan für die Umsetzung der Bestimmungen betreffend die medizinischen Mindestanforderungen für Fahrzeugführer eingehalten werden kann, soll die Abänderung des Anhangs 1 der VZV am 30. November 2020 in Kraft treten. Alle restlichen Abänderun-gen der Verordnungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die Folgerichtlinien zur Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG (Richtlinie 2009/113/EG, Richtlinie 2011/94/EU, Richtlinie 2013/47/EU, Richtlinie 2014/85/EU, Richtlinie 2016/1106/EU, Richtlinie 2018/933/EU, Richtlinie 2020/612/EU) werden mit diesem Verordnungspaket vollständig umgesetzt. Die Richtlinie 2006/126/EG ist mit der Verordnung über die Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung vom 17. Dezember 2019, LGBl. 2019 Nr. 376, bereits gänzlich übernommen worden.

„Die liechtensteinischen Rechtsgrundlagen sind somit in diesem wichtigen Bereich betreffend den Führerschein auf dem aktuellen Stand des EWR und genügen den international bzw. europaweit gültigen Standards“, sagt Amtsleiter, Otto C. Frommelt.
 

Wichtige Links:

Übersichtstabelle VZV Änderungen ab 01.01.2021

Fragen und Antworten zu den Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung ab dem 01.01.2020