Amt für Strassenverkehr
11.12.2019

Übersicht zukünftiger internationaler Geltungsbereich des liechtensteinischen Führerscheins

Der Landtag hat dem Beitritt zu zwei internationalen Strassenverkehrsabkommen zugestimmt: Dem Abkommen über den Strassenverkehr vom 19. September 1949, Genf, und dem Übereinkommen über den Strassenverkehr vom 8. November 1968, Wien Der liechtensteinische Führerschein wird dadurch in Bälde neu in rund 150 Staaten der Welt anerkannt sein.

Das Amt für Strassenverkehr hat folgende Übersicht der Staaten zusammengestellt, in welchen künftig der Führerschein anerkannt sein wird. Hier können Sie sich erkundigen in welchem Land Sie somit Rechtssicherheit zum Führen eines Fahrzeuges haben.

Übersicht der Staaten

Wir bitten Sie zu beachten, dass derzeit der Führerschein nur in den Mitgliedstaaten des Pariser Abkommens von 1926 anerkannt werden muss. Im Verhältnis zu den Vertragsstaaten des Genfer Abkommens von 1949 und des Wiener Übereinkommens von 1968 wird dies der Fall sein, sobald jeweils die entsprechende Ratifikation erfolgt ist. Entsprechende Informationen und Mitteilungen werden zu gegebener Zeit hier auf der Homepage veröffentlicht oder Sie werden sie aus den Medien entnehmen können.

Stand: 11. Dezember 2019