Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
10.03.2020

Tiererhebung 2020 – Aufforderung zur Meldung an das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen

Die Haltung von Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung, von Pferden und Eseln, Kaninchen, Nutz- und Ziergeflügel muss dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) gemeldet werden. Die Meldung muss mittels „Formular B: Tiererhebung 2020" bis längstens zum 31. März 2020 erfolgen. Dieses Formular wird den Tierhaltern, die dem ALKVW bekannt sind, direkt zugestellt. Alle anderen Tierhalter sind aufgefordert, das Meldeformular auf der Homepage des ALKVW herunterzuladen. Die Zustellung des Formulars per Post kann auch im Sekretariat des Amtes telefonisch (236 73 11) beantragt werden.

Das ALKVW ist verpflichtet, diese Tierhaltungen zu erfassen, um beim Ausbruch von Tierseuchen rasch und effizient tätig werden zu können. Die Daten der beitragsberechtigten Landwirtschaftsbetriebe werden direkt vom Amt für Umwelt, Abteilung Landwirtschaft, zur Bearbeitung nach der Landwirtschaftsgesetzgebung einverlangt.

Die Erfassung der Daten zur Tierhaltung durch das ALKVW stützt sich auf die Tierseuchengesetzgebung.

 

Formular B: Tiererhebung 2020

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars B