Amt für Kommunikation
07.02.2019

Stand betreffend der Einführung der Rufnummernportabiliät in Liechtenstein

Aufgrund einer vom Amt für Kommunikation (AK) getroffenen Entscheidung sind die Betreiber
in Liechtenstein verpflichtet, die Rufnummernmitnahme jeweils innerhalb der Dienstekategorie
Festnetz und Mobilnetz für wechselwillige Kunden verfügbar zu machen.

Zur Umsetzung dieser Entscheidung wurde vom AK eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche
zwischenzeitlich ihre Arbeit aufgenommen hat. Ziel ist die Realisierung einer gemeinsam
erarbeiteten technischen und organisatorischen Lösung, welche den Kunden einen qualitativ
hochwertigen Service bietet und gleichzeitig von den Betreibern möglichst einfach und kostengünstig
realisiert werden kann.

Seit der Einsetzung der Arbeitsgruppe im Herbst 2018 konnten wesentliche Fortschritte erzielt
werden, wie z.B. die Festlegung und Einrichtung einer gemeinsam genutzten Datenbank
zur Verwaltung der portierungsrelevanten Rufnummern und Datensätze. Die Verfügbarkeit
dieser Datenbank als zentrale und einheitliche Datenquelle kann als Herzstück der Rufnummernmitnahme
bezeichnet werden.

Das Amt für Kommunikation geht davon aus, dass die Rufnummernmitnahme im Bereich des
Festnetzes in Absprache mit den Projektmitgliedern ab Mai 2019 nach einer erfolgreichen Testphase verfügbar sein wird. Im Bereich des Mobilnetzes wird der neue Service aus heutiger Sicht ab Herbst 2019 zur Verfügung
stehen.