Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
09.05.2019

Sömmerungsverordnung 2019

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. April 2019 die Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Jahr 2019 verabschiedet. Wie in den Vorjahren praktiziert, werden auch für die Alpsaison 2019 die für die Sömmerung relevanten Vorschriften wiederum in Form einer Verordnung erlassen. Die Verordnung gilt vom 1. Mai bis zum 30. November dieses Jahres.

Zu den wichtigsten Bestimmungen zählen unter anderem die Vorgaben zur Eutergesundheit und zur Qualitätskontrolle bei der Milchverarbeitung, die notwendigen Vorkehrungen zur Unfallverhütung bei der Mutterkuh-Alpung sowie die Bestimmungen zum vorschriftskonformen Tierarzneimittel-Einsatz, die Vorschrift zum Auftrieb gesunder Schafe in Bezug auf Moderhinke und Augenentzündung sowie die Empfehlung zur Rauschbrand-Schutzimpfung. Wie bereits in den Vorjahren rät das ALKVW aufgrund der Tuberkulose-Situation im Vorarlberger Rotwildbestand erneut von einer Bestossung der liechtensteinischen Eigenalpen in Vorarlberg ab. Zur Verhinderung einer Ansteckung mit Tuberkulose sind die Bestimmungen betreffend den Grenzweidegang prohibitiv gehalten.

Die befristete Geltungsdauer der Sömmerungsverordnung hat den Vorteil, die aus tierseuchenpolizeilichen oder anderen Gründen notwendigen Änderungen bei Bedarf jeweils jährlich vornehmen zu können und die relevanten Vorschriften dem Zielpublikum in einer aktuellen, kompakten und leicht lesbaren Form anzubieten. Die inhaltlichen Änderungen der Sömmerungsverordnung 2019 gegenüber dem letztjährigen Erlass beschränken sich auf technische Vorgaben zur Käseproduktion und deren Selbstkontrolle sowie  die Aufnahme einer Bestimmung zum Herdenschutz gegenüber Wolf und Luchs.

Im Übrigen folgen die Bestimmungen der vorliegenden Sömmerungsverordnung den „Empfehlungen des schweizerischen Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zur Harmonisierung der Sömmerungsvorschriften für das Jahr 2019“.

Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Werner Brunhart, Landestierarzt
T +423 236 73 18