Nachdem die Vogelgrippe in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten ist, verordnet das Bundesamt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen BLV in Absprache mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen. Damit soll die weitere Ausbreitung der Seuche verhindert werden.Nachdem die Vogelgrippe in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten ist, verordnet das BLV in Absprache mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen. Damit soll die weitere Ausbreitung der Seuche verhindert werden.
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
24.11.2022