Amt für Kommunikation
26.02.2019

Regulierte Entgelte für den Zugang zum Telefonfestnetz der Telecom Liechtenstein AG

Festlegung und Genehmigung der regulierten Entgelte für den Zugang zum Telefonfestnetz der Telecom Liechtenstein AG

Die Telecom Liechtenstein AG hat dem Amt für Kommunikation aufgrund der Verpflichtungen, die sich aus der Verfügung betreffend Massnahmen der Sonderregulierung für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt M1) ergeben, ihre Preislisten zur Genehmigung eingereicht. Die zu regulierenden Entgelte  umfassen sowohl das Endkundenangebot für analoge und ISDN-Festnetz-Telefonanschlüsse als auch das Vorleistungsangebot für VoIP-Line und VoIP-Trunk Anschlüsse inklusive Verbindungen. Nach Abschluss der nationalen Konsultation und Anzeige an die EFTA Überwachungsbehörde (ESA) hat das Amt für Kommunikation die regulierten Entgelte für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten am 22. Februar 2019 genehmigt. Ab dem 1. März 2019 sind von Telecom Liechtenstein AG maximal die regulierten Entgelte zur Anwendung zu bringen.

Die Entscheidung sowie weiterführende Informationen finden Sie hier.