Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
17.07.2019

Neu ab 2020: Schafe und Ziegen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD)

Die Kontrolle des Tierverkehrs ist für eine wirksame Tierseuchenbekämpfung sowie für die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft von grosser Bedeutung. Die Tierseuchenverordnung (TSV) regelt im Wesentlichen die Bekämpfungsmassnahmen der einzelnen Tierseuchen. Geregelt wird aber auch die Rückverfolgung von Nutztieren. 

Ab dem 1. Januar 2020 gilt diese Meldepflicht auch für Schafe und Ziegen. Neu müssen sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie der Tod von Tieren der TVD gemeldet werden.

Die Erfassung aller dazu notwendigen Meldungen geschieht in der Tierverkehrsdatenbank (TVD), in der bereits Nutztiere wie Rinder und Equiden registriert sind.

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