Amt für Umwelt
05.02.2020

Massnahmenpaket zur Verbesserung der Waldverjüngung

Die unzureichende Waldverjüngung in unseren Schutzwäldern, die zur Aufrechterhaltung ihrer Schutzfunktion zwingend notwendig ist, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Sachlich betrachtet, ist die Notwendigkeit einer natürlichen Waldverjüngung unbestritten, und der diesbezügliche Gesetzesauftrag ist klar formuliert. Die Regierung setzte sich aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs im Regierungsprogramm 2017 - 2021

das Ziel, den Zustand der Wälder, insbesondere der Schutzwälder, zu verbessern.

Dazu soll ein Massnahmenpaket zur Verbesserung der Waldverjüngung erarbeitet und umgesetzt werden. Zur Erreichung dieses Ziels beschloss die Regierung die Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bodeneigentümern (Gemeinden,

Bürgergenossenschaften, Alpgenossenschaften), der Jägerschaft, der Jagdpächter, des

Forstvereins, des Ministeriums für Inneres, Bildung und Umwelt sowie der betroffenen Ämter, des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen sowie des Amtes für Umwelt (LNR 2017-1302 BNR 2017/1272). Die Arbeitsgruppe wurde von einem Moderator begleitet und hatte den Auftrag, Lösungsansätze zur zeitnahen Verbesserung der Waldverjüngung mit Schwerpunkt in den Schutzwäldern zu erarbeiten.

Ein ebenfalls einberufener Lenkungsausschuss hat der Regierung aufgrund der erarbeiteten Lösungsansätze Vorschläge zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten. Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit am 10. April 2019 abgeschlossen und dem Lenkungsausschuss ihren Abschlussbericht (inklusive der Stellungnahmen der in der Arbeitsgruppe vertretenen Gruppierungen) zukommen lassen.

Die Umsetzungsempfehlungen des Lenkungsausschusses sowie der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Waldverjüngung an den Lenkungsausschuss finden Sie unter Publikationen:  Wald und Holz